Kleipferd in Hünxe gerissen
Ministerin Heinen-Esser: Übergriffe auf Pferde bereiten Sorge
Im Wolfsgebiet Schermbeck wurde in der Nacht vom 10. auf den 11. Oktober 2021 ein Kleinpferd gerissen. Ministerin Heinen-Esser sieht Übergriffe mit Sorge / Förderrichtlinie wird ausgeweitet.
Im Wolfsgebiet Schermbeck ist es vermutlich zu einem erneuten Wolfsübergriff auf ein Pony gekommen. In der Nacht vom 10. auf den 11. Oktober 2021 wurde dort ein Kleinpferd gerissen. Der 20-Jährige Wallach wurde durch einen Kehlbiss getötet. NRW-Landwirtschaftsministerin Ursula Heinen-Esser betrachtet die Übergriffe mit Sorge und will die Förderrichtlinie ausweiten. Bestätigt sich der Verdacht, dass das Kleinpferd von einem oder mehreren Wölfen gerissen wurde, wäre es bereits der dritte Wolfsriss eines Ponys/Kleinpferdes.
Offenbar Wolfsangriff auf Pferd
"Es bereitet mir Sorge, dass nach Schafen, die auf den Weiden geschützt werden müssen, jetzt offenbar auch einzelne Pferde angegriffen werden", teilt Umwelt- und Landwirtschaftsministerin Ursula Heinen-Esser, die am Nachmittag mit dem Halter des Ponys telefoniert hat, mit.
Der Besitzer hatte das Tier am Vormittag des 11.Oktobers tot auf der Weide, die nur 70 m vom Haus entfernt liegt, gefunden. "Das war der Horror", sagt der Pferdehalter über den schrecklichen Fund. Wahrscheinlich wurde der 20-jährige Wallach "Rebell", mit dem die Kinder der Familie groß geworden sind und der als Therapiepferd eines der Kinder eingesetzt wurde, von Wölfen gerissen.
Kleinpferd getötet und über Weide verschleppt
Die heftigen Verletzungen, der Kehlbiss und die Verschleppung des zirka 1,30 m großen und zirka 250 bis 300 kg schweren Kleinpferdes deuten darauf hin. "Das Tier wurde durch einen Kehlbiss getötet und anschließend zirka zehn Meter auf der Weide verzogen. Gefressen wurden ca. 40 kg Muskelfleisch und Innereien", gibt Eckhard Vornbrock, Gahlener BürgerForum AG Wolf, zu Protokoll.
Ob es sich tatsächlich um einen Wolfsangriff wie vor knapp einem Jahr in Kirchhellen und wie Anfang 2021 ebenfalls in Hünxe handelt, wird untersucht. Der aktuellen Vorfall wurde vor Ort von einem Mitarbeiter des Landesamts für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) und einem Wolfsberater des Landesbetriebes Wald und Holz NRW dokumentiert.
Es wurden Abstrichproben für eine DNA-Untersuchung genommen, die vom Senckenberg Forschungsinstitut in Gelnhausen analysiert werden. Darüber hinaus wurde das Pony gestern, 12. Oktober 2021, zur veterinärpathologischen Untersuchung in das Chemische- und Veterinäruntersuchungsamt (CVUA) Rhein-Ruhr-Wupper in Krefeld verbracht.
Ministerin will Förderrichtlinie ausweiten
Die Ministerin kündigte an, die Förderrichtlinie und damit verbundene Unterstützungs-Leistungen auch auf Pferdehalter auszuweiten. Konkrete Rahmenbedingungen und Kriterien würden derzeit ausgearbeitet, um auch Pferde in den betroffenen Regionen besser vor Übergriffen zu schützen.
Sobald die Untersuchungsergebnisse des Senckenberg-Instituts und des CVUA sowie die abschließende Analyse des LANUV vorliegen, müsse man die Lage auf aktueller Basis neu bewerten.
"Die Frage einer Entnahme ist erneut zu stellen, wenn die Wölfin GW954f an dem Vorfall beteiligt war und die Gefahr besteht, dass verstärkt Pferde Opfer von Übergriffen werden", so Heinen-Esser. Im Oktober 2018 wurden vom Ministerium Teile der Kreise Kleve, Wesel, Borken und Recklinghausen sowie der Städte Bottrop und Oberhausen neu als Wolfsgebiet ausgewiesen. Das Gebiet ist rund 960 Quadratkilometer groß.
Tiere über Nacht in den Stall bringen
Vor dem Hintergrund des aktuellen Vorfalls hat die Ministerin die Landwirtschaftskammer gebeten, eine Hotline einzurichten, um individuell auf aktuelle Fragen eingehen zu können. Zur Vorsorge sollten, sofern logistisch möglich, einzelne kleinere Pferde nicht über Nacht auf ungeschützten Weiden gehalten werden.
Sofort handeln: Bei Haus- und Nutztierschäden mit Wolfsverdacht ist es wichtig, innerhalb von 24 Stunden eine Probenahme für die genetische Auswertung zu sichern. Unmittelbar nach dem Auffinden getöteter Tiere, sollen sich betroffene Tierhalterinnen und Tierhalter an das LANUV wenden. Tel.: 0201-714488, werktags steht die Zentrale des LANUV zur Verfügung: Tel.: 02361-305-0
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