NRW-Landgestüt & Video-Affäre
Experten-Kommission: Training am Landgestüt war nicht pferdegerecht
Im NRW-Landgestüt wurde im Training zweier junger Hengste gegen Leitlinien zum Tierschutz im Pferdesport verstoßen. Das geht aus einem Bericht an den Landtag hervor.
Im Landgestüt Warendorf wurde unter Aufsicht von Gestütsleiterin Kristina Ankerhold im Training am 13. April zweier junger Hengste gegen Leitlinien zum Tierschutz im Pferdesport verstoßen. Das Training sei nicht pferdegerecht gewesen. Zu dieser Bewertung kommt die vom zuständigen Landwirtschaftsministerium in Düsseldorf (MULNV) eingerichtete Experten-Kommission. Das geht aus einem Bericht von Landwirtschaftsministerin Ursula Heinen-Esser vom 4. Juni an den Landtag hervor.
Vorbildfunktion des Landgestüts infrage gestellt
Bei den zwei begutachteten Trainingssequenzen werde das Landgestüt seiner Vorbildfunktion hinsichtlich der dort angewandten Ausbildungsmethoden sowie der Behandlung der Pferde nicht gerecht. Die Experten-Kommission äußerte die Empfehlung, die im Landgestüt praktizierten Ausbildungsmethoden vorsorglich allgemein auf den Prüfstand zu stellen, da zumindest zum Zeitpunkt der Videoaufzeichnungen Hinweise auf eine mangelnde Sensibilität im Umgang mit und in der Ausbildung von Pferden vorliegen.
Momentan sei davon auszugehen, dass die in Rede stehenden Ausbildungsmethoden nicht zum Curriculum des Landgestütes gehören und von den Mitarbeitenden so nicht vertreten werden. Dies gilt sowohl für den Ausbildungsbetrieb Deutsche Reitschule als auch für die Hengstausbildung des Nordrhein-Westfälischen Landgestüts.
Diese Grundannahme wird derzeit überprüft mit dem Ziel, entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, sollte sich diese nicht bestätigen. Hierzu wird auch geprüft, in welcher Weise hierfür die Zuhilfenahme von externem Sachverstand notwendig ist. Ziel ist es, künftig jederzeit sicher zu stellen, dass die Ausbildung von Hengsten im Landgestüt der Vorbildfunktion einer öffentlichen Einrichtung insbesondere im Hinblick auf den Tierschutz vollumfänglichgerecht wird, heißt es in dem Brief.
Video-Affäre am Landgestüt
Vor etwa einem Monat waren das Landgestüt und die damalige Leiterin, Kristina Ankerhold, wegen des Verdachts auf verbotene Traningsmethoden in die Kritik geraten. Das umstrittene Training fand 13. April 2021 in der Halle der Deutschen Reitschule auf dem Gelände des Nordrhein-Westfälischen Landgestüts in Warendorf statt. Hier wurden zwei junge Hengste des Landgestüts - vier- und fünfjährig - unter Anleitung der Gestütsleiterin trainiert. Zeitgleich fand in der Halle ein paralleles Reittraining im Rahmen eines Pferdewirtschaftsmeister-Lehrgangs der Deutschen Reitschule statt. Die angehenden Pferdewirtschaftmeister beurteilten das, was sie beobachteten, als "gegen die in den maßgeblichen Richtlinien vorgesehenen alters- und entwicklungsgemäßen Ausbildungsmaßnahmen deutlich verletzt".
Das Training der beiden Hengste wurde von Teilnehmern des Lehrgangs gefilmt. Auch eine Mitarbeiterin der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) beobachtete den Vorfall. Entsprechende Videos wurden der FN zur Prüfung vorgelegt, ob die angewandten Trainingsmethoden mit dem Tierschutz vereinbar seien. Dies wurde u.a. für die bei einem Hengst zur Anwendung gekommenen Schlaufzügel in Frage gestellt.
FN sieht Verstoß gegen Tierschutz
Thies Kaspereit, Leiter der FN-Abteilung "Ausbildung", nahm zu dem Vorfall, der dann in den sozialen Medien, politisch und in der Presse hohe Wellen schlug, Stellung: „Es liegen zwei Videos vor, auf dem eine Trainingssituation zu sehen ist, die nach unserem Fachverständnis zumindest grenzwertig ist. Wir haben uns deshalb mit Frau Ankerhold intensiv auseinandergesetzt, damit sich solche Szenen am Landgestüt zukünftig nicht wiederholen können."
Am 15. April 2021 kam es zu einem Gespräch des Leiters der Abteilung Ausbildung der FN mit der Gestütsleiterin. Wegen anhaltender Diskussionen wurde zudem nach Angaben der FN am 6. Mai die Landeskommission für Pferdeleistungsprüfungen in Westfalen mündlich über den Vorfall unterrichtet. Am 13. Mai wurde beim Kreis Warendorf als zuständiger Tierschutzbehörde Anzeige gegen die Gestütsleiterin wegen Nichtbeachtung des Tierschutzes und des Tierwohls erstattet.
Grundlage der Prüfung sind die Leitlinen des BMEL von Juli 2020, wo es heißt: "Auf den Einsatz von Korrekturzügeln wie insbesondere Schlaufzügel soll bei Ausbildungund Training verzichtet werden. Ist ihr Einsatz ausnahmsweise erforderlich, so dürfen sie nur von erfahrenen Reitern mit feiner Hilfengebung eingesetzt werden. Hilfs- und Korrekturzügel dürfen keine Zwangsmittel sein, sondern sollen über kurze Zeiträume dem Pferdhelfen, das Geforderte zu verstehen und umzusetzen. Wird ein Pferd durch Zügelhilfen,Hilfs- oder Korrekturzügel (z. B. Schlaufzügel) häufig oder länger anhaltend in Spannung versetzt oder zu stark beigezäumt, so können erhebliche Schmerzen, Leiden oder Schäden entstehen. Ein derartiger Zügelgebrauch ist tierschutzwidrig.Maßnahmen, die zu einer Hyperflexion des Genicks oder Halses (sogenannte Rollkur) führen, sind tierschutzwidrig, da sie zu erheblichen Schmerzen, Leiden oder Schäden beiden betroffenen Pferden führen."
Kommission gebildet
Der Kreis Warendorf hat ein ordnungsrechtliches Verfahren eingeleitet, das zum jetzigen Zeitpunkt noch läuft. Die zunehmenden Vorwürfe gegen das Nordrhein-Westfälische Landgestüt und seine Leiterin haben das MULNV am 18. Mai dazu veranlasst, heißt es in dem Bericht vom 4. Juni an den Landtag, eine interne Untersuchungskommission einzusetzen. Diese wurde durch externen Sachverstand unterstützt. Aufgabe der Kommission war es insbesondere, zeitnah zu einer ersten Klärung des Sachverhaltes und einer validen Einschätzung und Bewertung der in den Videos sichtbaren Trainingssituationen zu gelangen.
Die Kommission setzt sich aus den folgenden Personen zusammen:
- Ministerialrat Hannen, Leiter Fachreferat Pflanzenproduktion, Gartenbau, Tierhaltung, Agrartechnik, Landgestüt
- Dr. Sylvia Heesen, im NRW-Landwirtschaftsministerium zuständig für Tierschutz
- Dr. Gerlinde von Dehn, Fachtierärztin für Tierschutz, Landesbeauftragte für den Tierschutz
- Ministerialrat Dr. Günther, Referat Justitiariat, Dienstrecht
- Sowie die beiden externen Sachverständigen: Dr. Andreas Franzky, Tierarzt und Vorsitzender der Tierärztlichen Vereinigung für Tierschutz e. V. und Ralf Unna, Vizepräsident des Landestierschutzverbandes NRW.
Noch vor dem Zusammentreten der internen Kommission des MULNV hatte die Gestüts-leiterin am 19. Mai aus eigener persönlicher Entscheidung um Versetzung aus dem Gestütsdienst gebeten.
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