Reserveantibiotika

EU-Parlament gegen Pläne für strengere Antibiotika-Regeln bei Tieren

Das Europäische Parlament (EU) hat einen Antrag abgelehnt, demzufolge der Einsatz bestimmter Antibiotika-Wirkstoffe bei Tieren und damit auch bei Pferden unmöglich geworden wäre.

Aufatmen bei Pferdebesitzern, Tierhaltern und Tierärzten: Das Europäische Parlament (EU) hat einen Antrag abgelehnt, demzufolge der Einsatz bestimmter Antibiotika-Wirkstoffe bei Tieren und damit auch bei Pferden unmöglich geworden wäre. Die Entscheidung fiel vergangene Woche Mittwoch in Straßburg. Es bleibt bei den ursprünglichen Plänen der EU-Kommission.

Streichung bestimmter Wirkstoffe gefordert

Eine EU-Verordnung, die ab dem 28. Januar 2022 in allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU) in Kraft tritt, ist der Einsatz von Tierarzneimitteln geregelt. Ein wichtiges Ziel dieser Verordnung ist es, die Entstehung von Resistenzen gegen Antibiotika bei Tieren zu verhindern.

Der grüne EU-Abgeordnete Martin Häusling und der Umweltausschuss des EU-Parlaments (ENVI) hatten im Vorfeld einen Antrag eingebracht, der Änderungen der EU-Verordnungen in Bezug auf den Einsatz von Antibiotika vorsieht. Ziel des durch den ENVI-Ausschuss vorgelegten Antrags war eine deutliche Reduzierung des Einsatzes von Antibiotika bei Tieren mit der Begründung, damit eine Minimierung der mitunter lebensbedrohlichen Antibiotikaresistenzen zu erreichen.

Verbot für Reserveantibiotika

Häusling hatte die Streichung der Zulassung bestimmter antibiotischer Wirkstoffe für die Tiermedizin eingefordert, sodass nur fünf Antibiotikagruppen und das nur noch in Ausnahmefällen für Tiere hätten verwendet werden dürfen (sogenannte Reserve-Antibiotika).

Wie der Bayerischen Rundfunk (BR) berichtet, ging es konkret um ein Anwendungsverbot von Makroliden, Polymyxinen, Fluorchinolonen und Cephalosporinen der vierten und dritten Generation. Letztere seien auch für Tiere von großer Bedeutung, sagt Tierärztin Bianka Schulz von der Ludwig-Maximilians-Universität München im Interview mit dem BR. Es könne unter Umständen ein Therapienotstand auf die Tiermedizin zukommen.

BTK: Ausnahme für Pferde greift nicht weit genug

Diese Gefahr sehen auch der Bundesverband für Tiergesundheit und die Bundestierärztekammer e.V. (BTK). Diese hatten gewarnt, durch die Pläne auch die Behandlung von Haustieren und Pferden zu gefährden. Die im Antrag in Aussicht gestellten Ausnahmeregelungen seien laut BTK auf absehbare Zeit nicht durchsetzbar und hätten nach Einschätzung von Tierärzten zu Behandlungslücken geführt. Diese können im schlimmsten Falle tödlich enden.

FN: Behandlungslücke für Pferde abgewendet

Soenke Lauterbach, Generalsekretär der Deutschen Reiterlichen Vereinung (FN) zeigt sich über den Ausgang der Abstimmung erleichtert: "Wir begrüßen die Entscheidung der EU-Abgeordneten. Andernfalls wäre es bei bestimmten schweren bakteriellen Infektionen zu einer Behandlungslücke bei Pferden gekommen, die schlimmstenfalls den Tod von Pferden zur Folge gehabt hätte." Aus Sicht der FN ist es ein absolutes Muss, dass erkrankte Pferde weiterhin von Tierärzten angemessen mit relevanten Antibiotika-Wirkstoffgruppen behandelt werden können.

EPRUMA: Maßnahmenpaket in der Tiermedizin

Auch die EPRUMA, Europäische Plattform für die verantwortungsvolle Verwendung von Arzneimitteln bei Tieren, begrüßt die Unterstützung des Europäischen Parlaments zum Schutz der Tiergesundheit und des Tierschutzes. Die Ablehnung des Entschließungsantrags habe gezeigt, dass die Abgeordneten die Bedeutung der Tiergesundheit und ihre Auswirkungen auf die öffentliche Gesundheit, Lebensmittelsicherheit, Lebensmittelsicherheit und die Umwelt verstanden haben, schreibt die Plattform in einer Pressemitteilung.

EPRUMA ersucht nun das Europäische Parlament, die Umsetzung umfassenderer EU-Politiken in Bezug auf Tiergesundheit und Tierschutz zu unterstützen, aufbauend auf den wissenschaftlichen Ratschlägen der EU-Agenturen und bemüht sich um ein sorgfältiges Gleichgewicht zum Schutz der Gesundheit von Mensch und Tier sowie unserer Umwelt. Gegenüber dem Pressedienst Age betonte EPRUMA, dass ein ganzes Maßnahmenpaket in der Tiermedizin inzwischen zu einer eng kontrollierten Anwendung von Antibiotika führe. Dieses reiche von der Erfassung des Antibiotikaverbrauchs über Einschränkungen und Leitlinien zu deren Abgabe und Anwendung bis hin zum Resistenzmonitoring und der Erfassung von Resistenzdaten bei der Zulassung von Tierarzneimitteln.

Weniger Antibiotika in der Tierhaltung

Diese Anstrengungen hätten in den vergangene zehn Jahren europäisch und national zu einem deutlichen Rückgang des Antibiotikaeinsatzes geführt. In Deutschland habe die Abnahme in diesem Zeitraum 60,7 % betragen. Durch das neue EU-Tierarzneimittelrechtrecht, in dem der delegierte Rechtsakt ein Teil sei, würden diese Bestrebungen intensiviert und harmonisiert. „Insbesondere die Tierärzteschaft hat bereits in den vergangenen Jahren zu einer deutlichen Reduktion des Antibiotikaeinsatzes beigetragen. Ich appelliere an alle Kolleginnen und Kollegen, auch weiterhin Umsicht und Vernunft bei der Anwendung dieser wichtigen Substanzen walten zu lassen“, betont BTK-Präsident Dr. Uwe Tiedemann. Nur so könne gewährleistet werden, dass auch zukünftig, im Sinne des Tierschutzes sowie einer erfolgreichen Zoonose-Prävention, Menschen und Tieren eine zielgerichtete Therapie mit Aussicht auf Erfolg erhalten können.

Fünf Antibiotika für Humanmedizin

Nachdem nun das vom Umweltausschuss eingebrachte Veto gegen den delegierten Rechtsakt der EU-Kommission zur Antibiotikanutzung ist mit großer Mehrheit von den Europaabgeordneten abgelehnt worden war, bleibt es bei den ursprünglichen Plänen der EU-Kommission. Laut BTK kann nun auf der Grundlage der abgestimmten Verordnung, welche auf wissenschaftlichen Erkenntnissen aus Human- und Veterinärmedizin basiert, unter Berücksichtigung des One-Health-Ansatzes eine Liste mit für den Menschen reservierten Antibiotikaklassen erstellt werden. Es sollen fünf Antibiotika benannt werden, die nur für Menschen erlaubt sein sollen. Welche Stoffe auf die Liste der Reserveantibiotika kommen sollen, ist unklar.

Was sind Reserveantibiotika?
Reserveantibiotika definiert der Gemeinsame Bundesausschuss so: "Um ein sogenanntes Reserveantibiotikum handelt es sich, wenn das Antibiotikum auch bei der Behandlung von schwerwiegenden Infektionen wirksam ist, die durch multiresistente Bakterien verursacht wurden und alternative Therapiemöglichkeiten nur eingeschränkt verfügbar sind. Zudem muss der Einsatz des Antibiotikums einer strengen Indikationsstellung unterliegen – es muss im Einzelfall immer überprüft werden, ob wirklich nur dieses Antibiotikum zur Behandlung in Frage kommt."

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