Wolfsgebiet Schermbeck

Details zum Wolfsschutz für kleine Pferde

In einem Teil des Schermbecker Wolfsrudels können Halter von Kleinpferden, Pferden mit Fohlen und Jungpferden Fördermittel für Herdenschutzzäune beantragen. Details zu den Anforderungen lesen Sie hier

In einem 140 km2 großen Streifgebiet des Schermbecker Wolfsrudels können Halter von Kleinpferden, Pferden mit Fohlen und Jungpferden Fördermittel zur Errichtung eines Herdenschutzzaunes für ihre Vierbeiner beantragen.

Wie muss der Zaun aussehen?

Ein Elektrozaun (Festzaun) mit mindestens fünf Litzen und einer Höhe von mindestens 90 cm – so lauten die Anforderungen an einen wolfsabweisenden Grundschutz für Pferde, der seit dem 1. Januar dieses Jahres im Wolfsgebiet Schermbeck gefördert wird. Allerdings bezieht sich die Möglichkeit der Förderung nicht auf das komplette, rund 960 km2 große Wolfsgebiet am Niederrhein, sondern nur auf eine bestimmte Förderkulisse. Dabei handelt es sich um ein vom NRW-Umweltministerium ausgewiesenes, rund 140 km2 großes „Streifgebiet des Schermbecker Wolfsrudels“.

Nicht jeder Pferdehalter hat Anspruch

In Anspruch nehmen kann die Fördermaßnahme jedoch nicht jeder Pferdehalter. Die Förderung wolfsabweisender Herdenschutzmaßnahmen beschränkt sich auf Pferdehaltungen mit

  • Kleinpferden (bis 1,48 m Stockmaß)
  • Pferde mit Fohlen (bis zum Alter von einem Jahr) und
  • Jungpferde (bis...


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