In einem 140 km2 großen Streifgebiet des Schermbecker Wolfsrudels können Halter von Kleinpferden, Pferden mit Fohlen und Jungpferden Fördermittel zur Errichtung eines Herdenschutzzaunes für ihre Vierbeiner beantragen.
Wie muss der Zaun aussehen?
Ein Elektrozaun (Festzaun) mit mindestens fünf Litzen und einer Höhe von mindestens 90 cm – so lauten die Anforderungen an einen wolfsabweisenden Grundschutz für Pferde, der seit dem 1. Januar dieses Jahres im Wolfsgebiet Schermbeck gefördert wird. Allerdings bezieht sich die Möglichkeit der Förderung nicht auf das komplette, rund 960 km2 große Wolfsgebiet am Niederrhein, sondern nur auf eine bestimmte Förderkulisse. Dabei handelt es sich um ein vom NRW-Umweltministerium ausgewiesenes, rund 140 km2 großes „Streifgebiet des Schermbecker Wolfsrudels“.
Nicht jeder Pferdehalter hat Anspruch
In Anspruch nehmen kann die Fördermaßnahme jedoch nicht jeder Pferdehalter. Die Förderung wolfsabweisender Herdenschutzmaßnahmen beschränkt sich auf Pferdehaltungen mit
- Kleinpferden (bis 1,48 m Stockmaß)
- Pferde mit Fohlen (bis zum Alter von einem Jahr) und
- Jungpferde (bis maximal drei Jahre).
Gefördert wird die „erstmalige Optimierung bestehender Standardschutzzäune nebst Zubehör.“ Nicht förderfähig sind Folgekosten zur Unterhaltung der Zäune, Arbeitserledigungskosten und Kosten für Werkzeuge sowie Maschinen.
Details zum Zaun Litzenabstände
Laut „Merkblatt für die Errichtung eines Herdenschutzzauns für Pferde gemäß den Förderrichtlinien Wolf" hat der Herdenschutzzaun neben den schon erwähnten fünf Litzen weitere Anforderungen zu erfüllen. Es muss sich um einen vollständig geschlossenen, elektrifizierten Zaun handeln. Vorgeschrieben sind die folgenden Litzenabstände:
- erste Litze max. 20 cm über dem Boden
- zweite Litze max. 20 cm über der Ersten
- dritte Litze max. 20 cm über der Zweiten
- vierte Litze max. 25 cm über der Dritten
- fünfte Litze max. 30 cm über der Vierten.
Diese Litzenabstände dürfen nicht überschritten werden. Die Mindesthöhe des Zaunes muss an jeder Stelle eingehalten werden, auch bei Unebenheiten im Gelände. Zudem wird nur langlebiges, gut leitfähiges, gut zu sehendes, gut spannbares Material wie zum Beispiel kunststoffummantelte Stahldrähte gefördert.
Laut Merkblatt müssen die Zäune zudem „für die Tiere gut sichtbar und in ihrer Höhe den Eigenschaften der zu weidenden Pferde angepasst sein“. Für einen optimalen Herdenschutz ist ein Weidezaungerät (mind. 2 Joule Entladeenergie und 2500 Volt) entsprechend dem Bewuchs, der Zaunlänge und dem Zaunmaterial auszuwählen. Die Entladeenergie muss entlang des gesamten Zaunes gewährleistet sein. Die Höhe der Weidetore richtet sich nach dem Niveau der obersten Litze.
Zur Uferseite abzäunen
Untergrabe- bzw. Überkletterschutz sind zu gewährleisten. „Zu Einsprunghilfen ist ein Abstand von 4 m einzuhalten. Da Gräben/Gewässer von Wölfen übersprungen bzw. durchschwommen werden, muss die Uferseite bei der Einzäunung berücksichtigt werden“, lauten weitere Anforderungen.
Das Errichten eines Herdenschutzzaunes wird bis zu einer maximalen Größe von 1 ha pro Großvieheinheit (GVE) gefördert. Je Betrieb und Jahr besteht eine Förderhöchstgrenze von 30.000 €. Die Fördermöglichkeit besteht zunächst für ein Jahr. Über eine Fortführung soll laut Ministerium unter Berücksichtigung des Rissgeschehens entschieden werden.
Für mobile Zäune wird keine Förderung gewährt, da sie für Pferde keine ausreichende Hütesicherheit bieten und sich die Vierbeiner zudem leicht darin verfangen können.
Bei Beratungsfragen steht die LWK Nordrhein-Westfalen zur Verfügung:
Hotline Herdenschutz: 02945 / 98 98 98
E-Mail : herdenschutz@lwk.nrw.de
Lesen Sie mehr: