Umfrage des Pferdesportverbandes Westfalen

Corona bringt Schulpferdebetriebe in Existenznöte

Mit einer Befragung richten die NRW-Pferdesportverbände den Blick auf die wirtschaftliche Situation in den Vereinen und Reitschulen in Coronazeiten. Die Situationen sind teils bedrohlich.

Die NRW-Pferdesportverbände wollen mit einer Umfrage auf die schwierige Situation in den Pferdesportvereinen, - betrieben und Reitschulen in NRW aufmerksam machen. Diese führte der Pferdesportverband Westfalen e.V. von Mitte Dezember bis Mitte Januar durch. 471 Vereine und Betriebe nahmen teil. (Anm.: Die Befragung ist nicht repräsentativ.)

Fazit der Umfrage: Die staatlichen Hilfen greifen vielfach, erreichen aber nicht alle Reitschulen. Ein Drittel der Vereine und die Hälfte der Betriebe sieht den Schulpferdebereich oder sogar den gesamten Betrieb in einer existenzbedrohten Lage. Vielfach steht die Abschaffung von Schulpferden bevor oder erfolgt bereits.

Hilfen für Vereine: 209 von 471 teilnehmenden Vereinen und Betrieben haben zum Zeitpunkt der Befragung Anträge zu den Hilfsprogrammen gestellt (beispielsweise Soforthilfe, Novemberhilfe oder Soforthilfe Sport). 72,2 % der gestellten Anträge wurden bewilligt.

Kompliziertees Antragsverfahren: Auffällig ist, dass der größere Teil der Befragten keinen Antrag gestellt hat. Knapp 40% der befragten Vereine und Betriebe gab an, dass die Förderkriterien der Programme ein Problem sind. Auch die Kompliziertheit und der benötigte Zeitaufwand für die Beantragung spielen eine Rolle. Besonders zwei Kriterien für den Anspruch auf staatliche Unterstützung identifizieren die Antwortenden als Fallstrick für Schulpferdebetriebe:

  • Reitschulen, die im Nebenerwerb geführt werden, können in der Regel keine Hilfen beantragen.
  • Bei Betrieben mit mehreren Zweigen – häufig Pensionspferdehaltung und Schulbetrieb – verhindert der in der Regel deutlich höhere Umsatz des Pensionsbetriebes die Antragsstellung. Beide Betriebsformen kommen im Pferdesport häufig vor.

Kein ernsthaftes Hemmnis sollte sich laut Verband hingegen aus der empfundenen Kompliziertheit der Beantragung ergeben. Für gewerbliche Betriebe gilt die Vorschrift, dass die Beantragung nur über Steuerberater möglich ist. Für Vereine steht zuvorderst die Soforthilfe Sport zur Verfügung, deren Abwicklung in einem schlanken Verfahren über den Landessportbund NRW erfolgt, der die Vereine dabei unterstützt und betreut.

Abschaffung von Pferden: Teilweise – so geht es aus den freien Anmerkungen zur Befragung hervor – hat die Reduzierung des Schulpferdebestandes bereits begonnen. Laut Umfrage droht 300 Schulpferden in den Vereinen die Abschaffung. 38 Vereine geben bereits zum Zeitpunkt der Befragung ganz konkret an, dass sie Schulpferde abschaffen müssen. Bei den gewerblichen und landwirtschaftlichen Betrieben / Reitschulen, ist die Zahl der Schulpferde mit 561 Pferden nahezu doppelt so hoch. Hier sind es 98 Betriebe, die zum Zeitpunkt der Befragung bereits die Feststellung treffen, dass sie die Schulpferde voraussichtlich nicht weiter finanzieren können.

Kritik am Reitverbot: Zu den häufigen Äußerungen gehört das Unverständnis zum pauschalen Verbot des Trainings und des Reitunterrichts, besonders des Einzelunterrichts. Neben NRW gilt das auch u.a. in Bayern, Schleswig-Holstein und Sachsen. In dieser strengen Form gibt es das in den angrenzenden Bundesländern Hessen, Rheinland-Pfalz und Niedersachsen nicht (Stand bei Redaktionsschluss). Viele Reitschulen wünschen sich auch in NRW zumindest eine Möglichkeit für kontaktlosen Einzelunterricht, der ihnen eine kleine Einnahmemöglichkeit verschaffen würde.

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