Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft (BG)

BG: 248 € für zwei alte Pferde?

Nebenerwerbslandwirt Franz-Josef Rensing hält zwei Gnadenbrotpferde und muss dafür 247,88 € an die landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft zahlen. Das hält er für zu hoch.

Jenny kann noch gut gucken und laufen. Auch fressen klappt bei dem 34 Jahre alten Shetlandpony ohne Probleme. Im Jahr 1992 kam sie vierjährig auf den Hof von Nebenerwerbslandwirt Franz-Josef Rensing in Schloss Neuhaus im Kreis Paderborn. Die alte Shettydame ist eines der beiden Ponys, auf denen die beiden Töchter, heute 34 und 41 Jahre alt, als Kinder reiten gelernt haben. Das andere Pony ist der Haflingerwallach Attila, er kam 1997 dazu. „Wie der Hunnenkönig, aber der alte Kerl hier ist lammfromm“, sagt Rensing. Er klopft dem 30-jährigen Wallach den Hals. In Menschenjahren wären Jenny fast 100 und Attila etwa 87 Jahre alt.

Teures Gnadenbrot

Seit zehn Jahren bekommen die beiden auf dem Hof von Familie Rensing ihr Gnadenbrot, was eine relativ teure Angelegenheit für den Nebenerwerbslandwirt ist.

Müssen private Pferdehalter in der Regel keine Beiträge in eine Berufsgenossenschaft (BG) zahlen, ist es bei gewerblichen Haltern und Landwirten anders. Gewerbliche Pferdehaltungen sind meist beitragspflichtig zur BG-Verkehr. Pferde auf landwirtschaftlichen Betrieben fallen in die Zuständigkeit der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft (LBG) bei der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau, SVLFG, in Kassel.

An diese muss Landwirt Rensing für die zwei alten Ponys jährlich rund 248 € zahlen. Zum Vergleich: Für seine vier Mutterkühe sind es rund 56 €, für seine sieben Kälber rund 105 € und für den Deckbullen knapp 48 €.

Der Vergleich hinkt

„Der Beitrag ist jeweils abhängig von der Art und Anzahl der Pferde“, erläutert ein SVLFG-Sprecher. Bei der Unfallversicherung werden Gnadenbrotpferde innerhalb der Risikogruppe Pferdehaltung zusammengefasst mit Zuchtstuten, Hengsten, Aufzucht- und Arbeitspferden. „Als ob man Gnadenbrot mit Deckhengsten...