Wochenblatt: Fürchten Sie, dass die Regeln wie bei der Düngeverordnung immer weiter verschärft werden, bis die Kommission zufrieden ist?
Ruffer: Nein, da sehe ich keine große Gefahr. Der Grund für die neuen Regeln ist ein Vertragsverletzungsverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof zur Umsatzsteuer. Die klagende Kommission meint, zu viele Landwirte profitierten vom verringerten Verwaltungsaufwand. Die Bundesregierung hat die neuen Regeln bereits in informellen Gesprächen mit der Kommission abgestimmt, die diese letztlich, wie es heißt, als geeignet beurteilt hat und nun prüft, ob das Verfahren eingestellt werden kann.
Und warum kommen jetzt so kritische Nachfragen?
Die kommen letztlich aus Frankreich. Es geht um ein anderes Verfahren, das die Kommission aufgrund einer Beschwerde Frankreichs eingeleitet hat und worüber sie selbst entscheidet. Die Frage: Ist die deutsche Pauschalierung eine unzulässige Beihilfe? Jetzt hat Frankreich nachgehakt, warum nach den neuen Regeln nicht direkt alle buchführungspflichtigen Betriebe aus der Pauschalierung fallen. Die Frage hat die Kommission an die Bundesregierung weitergeleitet. Dass die Kommission selbst in diesem Punkt kritisch ist, kann man daraus nicht ableiten. Nachdem Deutschland in der Antwort begründet hat, dass kein unzulässiger Subventionstatbestand vorliegt, prüft die Kommission nun, wie es mit dem beihilferechtlichen Verfahren weitergeht.
Der Pauschalierungssatz von 10,7% soll künftig jährlich überprüft werden. Befürchten Sie, dass er reduziert wird?
Die landwirtschaftliche Gesamtrechnung zeigt, dass die Pauschale schon jetzt über 10,7% liegen müsste, damit der Sektor genauso mit Vorsteuern belastet wäre, wie wenn alle Landwirte Umsatzsteuer abführten und Vorsteuer erstattet bekämen. Fallen künftig Betriebe mit über 600000 € Umsatz aus der Pauschalierung, spricht auch das eher für die Erhöhung als Reduzierung der Pauschale. Denn mit weniger umsatzstarken Betrieben in der Pauschalierung reduziert sich die von Landwirten einbehaltene Umsatzsteuer stärker als die nicht erstattete Vorsteuer.