Unwetterkatastrophe in NRW
NRW verlängert steuerliche Hilfsmaßnahmen
Nach der schweren Unwetterkatastrophe durch das Regentief „Bernd“ im Juli 2021 verlängert die nordrhein-westfälische Finanzverwaltung den Katastrophenerlass. Hier sind die konkreten Maßnahmen.
Die nordrhein-westfälische Finanzverwaltung verlängert steuerliche Hilfsmaßnahmen für Betroffene der Unwetterkatastrophe durch das Regentief „Bernd“ am 14. und 15. Juli 2021. Damit gelten weiterhin rund 50 steuerliche Maßnahmen zur Unterstützung Betroffener. Eine wichtige Frist ist der 31. März 2022.
Steuerliche Hilfsmaßnahmen
Zu den konkreten Unterstützungsmaßnahmen der Finanzverwaltung gehören:
- Stundungen von Einkommen-, Körperschaft-, Umsatz-, Erbschaft-/Schenkung- sowie Grunderwerbsteuer für bis zum 31. März 2022 fällige Forderungen längstens bis 30. Juni 2022 ohne Ratenzahlungen.
- Bei Antragstellung bis 31. März 2022 keine Vollstreckungsmaßnahmen bis 30. Juni 2022 für die bis dahin fälligen Steuern.
- Keine Erhebung von Stundungszinsen bzw. werden Säumniszuschläge erlassen.
- Die Anpassung der Vorauszahlungen kann ebenfalls bis 31. März 2022 im vereinfachten Verfahren beantragt werden.
Sonderabschreibungen und steuerfreies Wohnen
- Erleichterungen für die Hilfeleistenden im Spenden- und Unternehmenssteuerrecht.
- Sonderabschreibungsmöglichkeiten für den Wiederaufbau, davon profitieren Wirtschaft und Privatpersonen.
- Arbeitgeber können ihren Mitarbeitern und deren Familien, deren Wohnungen und Häuser durch das Unwetter unbewohnbar geworden sind, vorübergehend Unterkünfte und Verpflegung steuerfrei gewähren.
300 € Spenden vereinfacht nachweisen
- Großzügige Möglichkeiten für die steuerliche Abzugsfähigkeit von Spenden: Für Spenden an Gemeinden, Städte und Landkreise gilt bis zur Höhe von 300 € stets der vereinfachte Zuwendungsnachweis. Das heißt, dass der Kontoauszugoder Überweisungsbeleg genügt.
Finanzämter vor Ort helfen
Für die steuerlichen Hilfsmaßnahmen können sich Betroffene von der Hochwasser-Katastrophe mit den Finanzämtern vor Ort in Verbindung setzen. Der Katastrophenerlass und vereinfachte Antragsformulare sind online abrufbar unter finanzverwaltung.nrw/unwetter.
Katastrophenerlass: Am 16. Juli 2021, unmittelbar nach der schweren Unwetterkatastrophe, hatte die Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen den Katastrophenerlass aktiviert, um die betroffenen Menschen vor Ort schnell und unbürokratisch zu unterstützen. Die Maßnahmen waren ursprünglich bis Ende des Jahres 2021 vorgesehen. Neben Nordrhein-Westfalen verlängern auch Rheinland-Pfalz sowie Bayern den Katastrophenerlass.
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