NRW: Klimaschutz- und Klimaanpassungsgesetz verabschiedet

Treibhausgasneutralität bis 2050, Klimaanpassungs-Checks bei allen Planungen: NRW soll klimafest gemacht werden.

Die nordrhein-westfälische Landesregierung hat die Entwürfe für ein novelliertes Klimaschutzgesetz und das Klimaanpassungsgesetz verabschiedet. Mit der Überarbeitung des Klimaschutzgesetzes sollen die CO2-Ziele deutlich verschärft werden. War im Klimaschutzgesetz von 2013 noch eine Minderung bis 2050 von mindestens 80% im Vergleich zu 1990 vorgesehen, soll nun bis 2050 Treibhausgasneutralität erreicht werden. Das Klimaanpassungsgesetz verpflichtet dazu, bei allen politischen Entscheidungen und kommunalen Planungsvorhaben einen Klimaanpassungs-Check vorzusehen. Die vom Kabinett verabschiedeten Gesetzentwürfe werden nun dem Landtag zur Beratung vorgelegt.

Klimaschutz: ambitionierter und fokussierter

„Das Klimaschutzgesetz von 2013 ist überholt“, unterstreicht NRWs Wirtschafts- und Energieminister Andreas Pinkwart. „Um die Erderwärmung auf deutlich unter zwei Grad Celsius zu begrenzen, müssen wir noch ambitionierter und fokussierter am Klimaschutz arbeiten.“ Ziel sei es, so Pinkwart weiter, Nordrhein-Westfalen zum modernsten und umweltfreundlichsten Industriestandort Europas zu entwickeln. Spätestens 2050 sollen alle Sektoren treibhausgasneutral wirtschaften.

Wetterextreme nehmen zu

Ursula Heinen-Esser, Landwirtschafts- und Umweltministerin des Landes, pflichtet Pinkwart bei: Die jüngsten Temperaturdifferenzen von über 40 Grad innerhalb einer Woche hätten gezeigt, wie der Klimawandel wirkt. Extreme nehmen zu. „Mit einem eigenständigen Klimaanpassungsgesetz wollen wir Nordrhein-Westfalen so gut es geht klimafest machen. Von zentraler Bedeutung sind der Ausbau grüner Infrastruktur und ein angepasstes Wassermanagement. Klimaanpassung ist Daseins- und Zukunftsvorsorge", so Heinen-Esser.

Die Gesetze auf einen Blick

Klimaschutzgesetz:
Mit der Novelle des Klimaschutzgesetzes setzt sich die Landesregierung das Ziel, bis zur Mitte des Jahrhunderts klimaneutral zu wirtschaften. Ein Zwischenziel für 2030 sieht eine Minderung von 55% gegenüber 1990 vor, ein Klimaschutzaudit soll sicherstellen, dass 2050 bei den Treibhausgasemissionen eine Netto-Null steht. Die Emissionsminderung soll sozialverträglich erfolgen und nimmt - neben der CO2-Minderung - auch die Bindung von Treibhausgasemissionen in den Fokus.

Klimaanpassungsgesetz: Mit dem bundesweit ersten eigenständigen Klimaanpassungsgesetzes soll die Klimafolgenanpassung fortan zum festen Bestandteil für die öffentliche Verwaltung werden. So soll auf kommunaler Ebene bei allen politischen Entscheidungen und Planungsvorhaben künftig ein Klimaanpassungscheck dafür sorgen, dass die Auswirkungen des Klimawandels stets mitberücksichtigt werden. Das Land verpflichtet sich, eine Klimaanpassungsstrategie zu erstellen und spätestens alle fünf Jahre fortzuschreiben.

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