Mindeststandards für Notstromaggregate

Notstromaggregate: Keinen Schrott kaufen

NRW fördert derzeit Notstrom­aggregate. Das heizt die Nachfrage an und ruft windige Anbieter auf den Plan. Hier die wichtigsten Tipps für den sicheren Betrieb.

NRWs Förderung für Notstromaggregate heizt die Nachfrage an und ruft windige Anbieter auf den Plan. Für einen sicheren Betrieb müssen die Stromerzeuger Mindeststandards erfüllen. Tun sie das nicht, sollte man trotz Förderung die Finger davon lassen!

Die Beratung und der Kauf beim lokalen Elektrofachbetrieb bringen nicht nur im Hinblick auf die Fachkenntnis, sondern auch für Garantieansprüche sowie die spätere Betreu­ung Vorteile – er ist damit im Vergleich zum Kauf in einem Webshop erste Wahl. Denn wer bisher noch kein Notstromaggregat besitzt, muss zunächst einiges prüfen bzw. Voraussetzungen schaffen, damit Strom in das Betriebsnetz fließen kann.

1. Welche Leistung muss das Aggregat liefern?

Das hängt davon ab, welche Geräte gleichzeitig Strom abnehmen. Wir empfehlen, die Leistungsaufnahme der dauerhaft benötigten Geräte im Rahmen einer Planung einzeln durchmessen zu lassen. So werden auch die Anlaufströme induktiver Verbraucher berücksichtigt. Standard ist es, eine 25- bis 30%ige Leistungsreserve einzurechnen.

2. Welcher Traktor kann ein Zapfwellenaggregat sicher antreiben?

Für 1 kVA benötigt der Schlepper mindestens 2 PS und muss in der Lage sein, wechselnde Belastungen des Generators durch auto­matische Drehzahlanpassung auszugleichen.

3. Was sind die Mindestanforderungen?

  • IP-Schutzklasse 44 bzw. 54: Nur wenn der Generator in einem separaten staubfreien und trockenen Raum betrieben wird, ist die Schutzklasse IP 23 ausreichend. Ansonsten müssen das Gehäuse IP 44 und die Anschluss- bzw. Schalteinrichtungen IP 54 ent­sprechen.
  • Einrichtungen zum Schutz gegen Überlast (Generatorschutzschalter) und Kurzschluss (für den Kurzschlussstrom des Generators geeignet).
  • Spannungsüberwachung: Sie schaltet die Stromeinspeisung ab, wenn sich der Wert für die Spannung (V) außerhalb eines eingestellten Bereichs bewegt.
  • Frequenzüberwachung: Hier gilt das Gleiche, allerdings für die Frequenz (Hz).
  • Amperemeter: Ideal ist ein eigenes Anzeigeinstrument für jede Phase. Das erlaubt den Nachweis einer Schieflast des Generators. Grundsätzlich sollte die Belastung des Aggregates jedoch vor bzw. bei der Inbetrieb­nahme geprüft werden.
  • Betriebsstundenzähler.
  • Gelenkwelle mit Freilauf.

4. Kombigerät mit Isolationsüber­wachung oder Fehlerstromschutzschaltung?

Geräte, die sowohl für den Betrieb im Feld, wie auch für die Einspeisung ins Gebäudenetz geeignet sein sollen, müssen über Fehlerstromschutzeinrichtungen verfügen.

Geräte mit Fehlerstromschutzschaltung (RCD auch FI genannt) müssen im Feldbetrieb zwingend mit einem Erdspieß geerdet sein. Ob die Erdung ausreicht, muss eine Elektrofachkraft prüfen. Das ist allerdings wenig praxistauglich.

Geräte mit Isolationsüberwachung sind für den mobilen Einsatz sehr gut geeignet und kommen ohne Erdspieß aus. Ein Umschalter am Aggre­gat (Feldbetrieb/Gebäudeeinspeisung) stellt sicher, dass der Personenschutz während der Einspeisung in das Hofnetz über die Gebäudeinstallation erfolgt.

5. Wie erfolgt die Hauseinspeise für die Notstromversorgung?

Die Einspeisung in das Betriebsnetz darf nur über einen von einer Fachkraft ein­gerichteten Einspeisepunkt mit Netztrennschalter und 5-poliger Steckverbindung (Erde auf 1 Uhr) erfolgen.

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