Zwar gehören Landwirte generell zu der 3. Prio-Gruppe. Doch der Impfstart gilt nur für spezielle Untergruppen wie beispielsweise Verkäufer im Lebensmitteleinzelhandel und in Drogerien, Lehrer an weiterführenden Schulen und Richter sowie Kontaktpersonen von Schwangeren und Pflegebedürftigen. Ab der zweiten Maihälfte sollen mit Polizei, Feuerwehr und Katastrophenschutz weitere Untergruppen hinzukommen. Wann auch Landwirte an der Reihe sind, ist noch nicht bekannt. Wir halten Sie natürlich auf dem Laufenden.
Bereits jetzt können Mitarbeiter in Hofläden und an Verkaufsständen Impftermine machen. Denn sie zählen zu den Verkäufern im Lebensmitteleinzelhandel. Den Impftermin können sie unter www.116117.de sowie telefonisch über die zentrale Rufnummer 116 117 oder die zusätzliche Rufnummer je Landesteil: (0800) 116 117 02 für Westfalen-Lippe und (0800) 116 117 01 für das Rheinland bei einem Impfzentrum ihrer Wahl vereinbaren. Dieses muss nicht in der Nähe der Arbeitsstätte liegen. Zum Impftermin müssen sie eine Arbeitgeberbescheinigung mitbringen, die sie unter folgendem Link herunterladen können:
https://www.mags.nrw/sites/default/files/asset/document/anlage_2_arbeitgeberbescheinigung_05052021.pdf
Wer als Landwirt schon jetzt einen Impftermin bekommen möchte, kann dies beim Hausarzt machen, wenn er sich bereit erklärt, sich Astrazeneca spritzen zu lassen. Denn die Impf-Priorisierung beim Impfstoff Astrazeneca wurde am 6. Mai aufgehoben. Damit folgen die Länder einem Vorschlag von Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU). Auch soll die Zweitimpfung nicht mehr zwingend erst nach zwölf Wochen erfolgen. Stattdessen liegt es im Ermessen des Arztes, wann der vollständige Impfschutz eintrete. Frühestens kann die Zweitimpfung nach vier Wochen erfolgen.