Im Jahr 2019 hat die Bundesregierung im Klimaschutzprogramm 2030 beschlossen, dass aus Klimaschutzgründen mehr Wirtschaftsdünger in Biogasanlagen vergoren werden soll. Ziel ist es, die Emission klima- und umweltschädlicher Gase (insbesondere Methan) bei Lagerung und Ausbringung von Wirtschaftsdüngern zu reduzieren. Nun hat das Landwirtschaftsministerium das neue Programm zur „Förderung von Investitionen in emissionsmindernde Maßnahmen bei der Vergärung von Wirtschaftsdüngern“ aufgelegt. Angesprochen sind landwirtschaftliche Betriebe und Biogasanlagenbetreiber. Anträge können ab sofort gestellt werden.
Von der Pumpe ...
Gefördert werden Investitionen in langlebige Wirtschaftsgüter. Dazu gehören unter in den Förderbedingungen festgelegten Voraussetzungen:
- die gasdichte Abdeckung von bestehenden Gärrestlagern sowie der Abriss vorhandener, nicht nachrüstbarer Behälter sowie deren Ersatzbau;
- der Neubau gasdichter Behälter, wenn diese aufgrund des erhöhten Wirtschaftsdüngereinsatzes notwendig werden;
- die Umrüstung von Bestands-Biogasanlagen, sofern hierdurch der Wirtschaftsdüngeranteil in der Ration auf mindestens 30 Masseprozent bzw. um 15 Prozentpunkte (Wirtschaftsdüngereinsatz zuvor schon bei mindestens 30% Masseprozent) steigt;
- Maschinen, Geräte und Anlagen zur Substrataufbereitung und -einbringung von flüssigen und festen Wirtschaftsdüngern wie Rühr- und Pumptechnik, Vorlagen- und Dosiereinrichtungen, Zerkleinerungs- und Aufschlusstechnik (wie Mühlen, Schredder, oder Querstromzerspaner), Extruder, Mazeratoren, Anlagen zur Störstoffabscheidung aus Festmist, Anlagen zur Desintegration und Kavitation;
- Maschinen, Geräte, Anlagen und Einrichtungen zur Annahme betriebsfremder Wirtschaftsdünger sowie zur Umsetzung von Konzepten zur Wirtschaftsdüngermobilisierung. Dazu gehören zum Beispiel Einrichtungen zur Reinigung und Desinfektion von Transportfahrzeugen, der Bau von Transportleitungen vom Stall zur Biogasanlage oder die Anschaffung und Einrichtung eines Logistik-Managementsystems.
- Bei einem Wirtschaftsdüngeranteil von mindestens 80% sind die unter den beiden zuvor genannten Punkten genannten Maßnahmen auch bei neu zu errichtenden Biogasanlagen förderfähig.
- investitionsbegleitende Maßnahmen (zum Beispiel Architektur- und Ingenieurleistungen);
- die sachkundige Begleitung der Investitionsmaßnahme. Sie ist verpflichtend für die Antragstellung.
... bis zum Gärrestlager
Die Förderung erfolgt als Zuschuss und ist auf 200.000 € pro Unternehmen und Investitionsvorhaben begrenzt. Die Mindestfördersumme beträgt 5000€. Die Förderhöhe variiert abhängig von der Unternehmensgröße und der beantragten Maßnahme zwischen 10 und 40% der Investitionskosten. Für den Neubau von Lagerbehältern kann sich die Förderung unter bestimmten Bedingungen um 10% der Investitionssumme erhöhen.
Für die sachkundige Begleitung kann die Förderung bis zu 80% der förderfähigen Ausgaben betragen. Die maximale Förderhöhe hierfür beträgt 8000€.
Weitere Informationen finden Sie hier: wirtschaftsduenger.fnr.de
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