Auflagen durch die TA Luft

Nächste Hürde: Ammoniak und Co

Schweinehalter mit BImSch-Genehmigung müssen den Ammoniak-Ausstoß innerhalb der nächsten sechs Jahre deutlich reduzieren. Sie haben keinen Bestandsschutz. Nebauten brauchen die Abluftreinigung sofort.

Die Zeit läuft für Schweine­halter, deren Ställe nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) genehmigt sind. Mit der im Dezember geänderten TA-Luft gilt ein straffer Zeitrahmen für die Reduktion der Ammoniakemissionen. Auslöser ist die europäische NEC-Richtlinie, die bis zum Jahr 2030 unter anderem 29 % Verringerung der deutschen Ammoniakemissionen gegenüber dem Jahr 2005 verlangt.

Was auf die Betriebe zukommt und wie sie reagieren können, war Thema einer Veranstaltung auf Haus Düsse im Rahmen des Netzwerks Fokus Tierwohl. Die Auflagen hängen von der Bestandsgröße ab:

V-Anlagen: Betriebe zwischen 1500 und 1999 Mast-, 560 bis 749 Sauen- oder 4500 bis 5999 Ferkel­aufzuchtplätzen sowie...