Die Zeit läuft für Schweinehalter, deren Ställe nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) genehmigt sind. Mit der im Dezember geänderten TA-Luft gilt ein straffer Zeitrahmen für die Reduktion der Ammoniakemissionen. Auslöser ist die europäische NEC-Richtlinie, die bis zum Jahr 2030 unter anderem 29 % Verringerung der deutschen Ammoniakemissionen gegenüber dem Jahr 2005 verlangt.
Was auf die Betriebe zukommt und wie sie reagieren können, war Thema einer Veranstaltung auf Haus Düsse im Rahmen des Netzwerks Fokus Tierwohl. Die Auflagen hängen von der Bestandsgröße ab:
V-Anlagen: Betriebe zwischen 1500 und 1999 Mast-, 560 bis 749 Sauen- oder 4500 bis 5999 Ferkelaufzuchtplätzen sowie gemischte Bestände entsprechender Größe, auch mit anderen Tierarten.
G-Anlagen: Betriebe ab 750 Sauen, 2000 Mast- oder 6000 Ferkelaufzuchtplätzen sowie gemischte Bestände entsprechender Größe, auch mit anderen Tierarten.
Nährstoffreduziert füttern
Alle BImSch-Betriebe müssen nährstoffreduziert füttern und dies jährlich detailliert nachweisen, nachdem die Kontrollbehörde sie dazu aufgefordert hat. Die Vorgaben orientieren sich an den DLG-Normen zur stark nährstoffreduzierten Fütterung. Dadurch soll der Ammoniakausstoß um 20 % sinken. Für V-Anlagen gilt eine Übergangsfrist von drei Jahren.
Allein bei der Fütterung zu sparen, reicht allerdings nicht. Für die Betriebe gelten weitere Auflagen.
Gülle kühlen oder ansäuern
V-Anlagen müssen bis Ende 2028 eine 40%ige Reduktion erreichen. Dazu dürfen sie aber nicht beliebige Verfahren einsetzen. „Die Behörde darf nichts genehmigen, was nicht als Stand der Technik definiert ist“, erklärte Gutachter Prof. Jörg Oldenburg auf der Tagung. Den EU-anerkannten Katalog der Bestverfügbaren Technik (BVT) listet die TA-Luft im Anhang 11 auf. Darunter fallen beispielsweise Kühlung oder Ansäuerung von Gülle, Verkleinerung der Gülleoberfläche oder die Kot-Harn-Trennung. Diese Verfahren werden auf der folgenden Seite genauer beschrieben.
Abluftreinigung ab 2026
„Bei allen G-Anlagen mit Zwangslüftung wird die Abluftreinigung Pflicht“, erklärte Oldenburg. Für Neubauten gilt dies schon jetzt. Bestandsställe haben eine Umsetzungsfrist bis 2026. Die Funktion der Abluftreinigung wird über ein elektronisches Betriebstagebuch penibel dokumentiert und engmaschig überwacht.
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