Zuschüsse für Heizungen

Die Bundesregierung hat erste Maßnahmen aus dem Klimapaket umgesetzt: Ab sofort gibt es kräftige Zuschüsse für klimafreundliche Heizungen.

Wer mit erneuerbaren Energien heizen möchte, kann ab sofort hohe Zuschüsse erhalten. Die Bundesregierung hat das bestehende „Marktanreizprogramm zur Förderung von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt“ Anfang des Jahres erweitert. Gefördert wird die Installation von Holzpellet- oder Hackschnitzelfeuerungen, emissionsarmen Scheitholzvergaserkesseln, Kombinationen daraus und Pelletöfen mit Wassertaschen ab Nennwärmeleistungen von 5 kW sowie von thermischen Solaranlagen, Wärmepumpen oder Hybridanlagen.

Als Zuschuss wird ein prozentualer Anteil der tatsächlich für den Austausch bzw. die Erweiterung der Heizungsanlage entstandenen förderfähigen Kosten berechnet. Dazu gehören auch die Kosten für notwendige Umfeldmaßnahmen zur Installation der neuen Anlage: zum Beispiel Planungskosten und Ausgaben für Schornstein, Puffer- und Brauchwasserspeicher, Pumpen, der Installationsaufwand und die Inbetriebnahme sowie auch der Ausbau von Altanlagen. Antragsteller, die nicht vorsteuerabzugsberechtigt sind, können die Kosten außerdem einschließlich der Umsatzsteuer ansetzen. Folgende Zuschüsse sind möglich:

  • Bis zu 35 % in bestehenden Gebäuden, wenn das Heizungssystem, das ersetzt oder unterstützt werden soll, zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits seit mindestens zwei Jahren in Betrieb war.
  • Bis zu 35 % in Neubauten, sofern technische Mindestanforderungen erfüllt werden. Hier sollen besonders emissionsarme Biomasseanlagen unterstützt werden. Dazu zählen Scheitholzvergaserkessel und Scheitholz-Pellet-Kombikessel, die mit Brennwerttechnik oder mit einem sekundären Partikelabscheider ausgerüstet sind.
  • Wird eine Ölheizung ersetzt, erhöht sich der gewährte Fördersatz um 10 Prozentpunkte auf bis zu 45 % für Heizungen, die ausschließlich erneuerbare Energien nutzen, und auf bis zu 40 % für ­Anlagen, die sowohl erneuerbare Energien als auch Erdgas nutzen. Der Anspruch auf eine Austauschprämie entfällt, sobald die alte Ölanlage gemäß Energieeinsparverordnung (EnEV) ohnehin nach 30 Jahren ausgetauscht werden muss.
  • Gasbrennwertheizungen, die innerhalb von zwei Jahren um zum Beispiel eine Holzfeuerung erweitert werden, können eine Förderung von 20 % erhalten. Die Höhe der Förderung ist bei Wohngebäuden begrenzt. Es werden höchstens 50  000 € je Wohneinheit als förderfähige Kosten angerechnet.

Die Antragstellung muss vor dem Vorhabenbeginn, also vor Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages erfolgen. Maßgeblich ist das Eingangsdatum des Antrages bei der BAFA.Kumulierungen mit anderen Förderprogrammen sind zum Teil möglich. Antragsberechtigt sind unter anderem Privatpersonen, Unternehmen, Kommunen und freiberuflich Tätige.