Zielmarken zum Flächenverbrauch gestrichen

Die schwarz-gelbe Landesregierung macht mit ihrem „Entfesselungspaket“ Ernst und öffnet damit zusätzlichem Flächenverbrauch Tür und Tor.

Nordrhein-Westfalens Regierung verzichtet auch in der überarbeiteten Version ihres Landesentwicklungsplanes (LEP) auf das bisherige Ziel, das tägliche Wachstum der Siedlungs- und Verkehrsfläche bis zum Jahr 2020 auf 5 ha und langfristig auf „Netto-Null“ zu verringern. Wirtschaftsminister Prof. Andreas Pinkwart argumentierte bei der Vorlage des Entwurfs am vergangenen Donnerstag in Düsseldorf, dass dessen Umsetzung die rechtssichere Ausweisung von Wohn- und Gewerbegebieten erleichtern würde. Andere Planungsziele im LEP gewährleisteten ­einen sparsamen Umgang mit Flächen, so der Minister.

Mehr kommunale Wohnbauflächen

Wie aus entsprechenden Regierungsunterlagen vom Dienstag hervorgeht, werden im bisherigen LEP vom 8. Februar 2017 auch im zweiten Beteiligungsverfahren „unnötige Hemmnisse zur Ausweisung von Bauland“ gesehen. Diese sollten entfernt werden, damit die Kommunen mehr geeignete Wohnbauflächen bereitstellen könnten. Allerdings sei auch nach der überarbeiteten Version des LEP weiterhin die erstmalige Inanspruchnahme von Frei­flächen für Siedlungs- und Verkehrszwecke zu verringern. Dazu dienten vor allem quantifizierte Vorgaben zur Verringerung der Flächeninanspruchnahme, die vorrangige Ausschöpfung der Potenziale für die Wiedernutzbarmachung von Flächen, die Nachverdichtung sowie andere Maßnahmen zur Innen­entwicklung der Städte und Gemeinden und zur Entwicklung vorhandener Verkehrs­flächen.

Kritik von NABU und RLV

Unterdessen erneuerte der Naturschutzbund Deutschland (NABU) seine Kritik an den Plänen der Düsseldorfer Regierung. So befürchtet der NABU-Landesvorsitzende Josef Tumbrinck, dass bei Umsetzung des neuen Entwurfs der „Flächenverbrauch massiv angekurbelt“ würde. Der Rheinische Landwirtschafts-Verband (RLV) hatte bereits Ende vergangenen Jahres scharf kritisiert, dass die schwarz-gelbe Landesregierung mit diesem Vorhaben landwirtschaftliche Flächen zugunsten des Siedlungs- und Straßenbaus preisgebe.

Stellungnahmen möglich

Das letzte Wort zu diesem Thema ist allerdings noch nicht gesprochen: Vom 7. Mai bis zum 15. Juli 2018 können alle Bürger, öffentliche Stellen und Institutionen ihre Stellungnahmen und Anregungen abgeben. Anschließend entscheidet der Landtag. Die Düsseldorfer Regierung rechnet damit, dass die Pläne im ersten Halbjahr 2019 in Kraft treten können.

Stellungnahmen mit Hinweisen und Anregungen zum Entwurf der Änderungen des LEP NRW können elektronisch über „Beteiligung-Online“, per E-Mail (landesplanung@mwide.nrw.de), per Fax (0211/61772-774) oder per Post an das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen, Landesplanungsbehörde, Haroldstr. 4 in 40213 Düsseldorf gerichtet werden.

Einen Kommentar von Wochenblatt Chefredakteur Matthias Schulze Steinmann lesen Sie hier:

Seit Jahren schon scheitert NRW krachend daran, den Flächenverbrauch auf 5 ha pro Tag zu reduzieren. Nun streicht die Landesregierung die Zielmarke zur Eindämmung des Flächenfraßes aus dem...