Zäune gegen die Schweinepest

Estland, Lettland und Litauen wollen an den Grenzen zu ihren östlichen Nachbarländern Wildschweinzäune errichten, um eine Einschleppung der dort grassierenden Afrikanischen Schweinepest (ASP) zu verhindern. Auch Polen denkt über eine solche Vorsichtsmaßnahme nach.

Seit die Afrikanische Schweinepest (ASP) in Weißrussland, unweit der polnischen Grenze, ausgebrochen ist, wird in den Nachbarländern intensiv darüber diskutiert, wie man sich vor einer Einschleppung der Seuche schützen kann. Die ASP kann sowohl Wild- als auch Hausschweine treffen. Besonders problematisch: Es steht kein Impfstoff zur Verfügung, bei einem Ausbruch bliebe nur die Keulung ganzer Tierbestände, um die Seuche zu bekämpfen.

Um sich vor der Einschleppung durch infizierte Wildschweine zu schützen, wollen einige osteuropäische Länder nun Wildschweinzäune errichten, darunter auch Lettland. Wie der Föderale Aufsichtsdienst für Tier- und Pflanzengesundheit Russlands (Rosselkhoznadzor) berichtete, veranschlagt der lettische Lebensmittelaufsichts- und Veterinärdienst die Kosten des Zaunbaus auf mindestens 10 Mio. €.

Ähnliche Pläne habe auch Polen, das sich von infizierten Wildschweinzügen aus Weißrussland und Russland abgrenzen wolle. Der jüngste ASP-Ausbruch sei in der weißrussischen Provinz Grodno registriert worden, die an Polen und Litauen grenze. Vor allem in Polen gebe es eine große Wildschweinepopulation. Im Falle einer Infektion würden die Tiere das Virus auch rasch in weiteren EU-Ländern verbreiten.

Wildschweinbestände verringern

Derweil bemühen sich auch die von der ASP betroffenen osteuropäischen Länder, eine weitere Ausbreitung zu verhindern. Für eine der effizientesten Maßnahmen im Kampf gegen die ASP hält Rosselkhoznadzor die Verringerung der Wildschweinebestände. Wäre man 2007 in der damals noch relativ kleinen Seuchenregion Nordkaukasus so verfahren, dann hätte deren Verbreitung nach Ansicht der Behörde wahrscheinlich schon damals gestoppt werden können.

Unterdessen hat Weißrussland seine Sicherheitsvorkehrungen als Reaktion auf zwei in den zurückliegenden Wochen registrierte ASP-Ausbrüche verschärft: Unter anderem verbot der nationale Veterinärdienst den Beschäftigten in den Schweinemastanlagen die private Haltung dieser Tiere. Gleichzeitig wurde die Schweinehaltung selbstständigen Landwirten und der Bevölkerung im Umkreis von 5 km um derartige Produktionsstätten untersagt. AgE