Wolf-Schütze vor Gericht

Am Freitag muss sich ein 71-jähriger Jäger aus dem Raum Köln vor dem Amtsgericht Montabaur (Rheinland-Pfalz) verantworten. Er wird beschuldigt, einen Wolf erschossen zu haben. Es war der erste Wolf, der nach über 120 Jahren im Westerwald wieder gesichtet wurde. Dies berichtet die Rhein-Zeitung, die sich hierbei auf die Presseagentur dpa/Irs beruft.

Der Mann soll die Schüsse auf den Wolf bereits zugegeben haben, so die Rhein-Zeitung. Allerdings habe er den Wolf für einen wildernden Hund gehalten.
Die Staatsanwaltschaft lastet dem Jäger nun an, dass er trotz schlechter Sicht und ohne genaue Kenntnis des Reviers schoss. Auch soll er keine Erlaubnis gehabt haben, wildernde Hunde zu töten.

Bereits im Juli hatte das Gericht auf Antrag der Koblenzer Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl wegen des Verstoßes gegen das Tierschutz- sowie das Naturschutzgesetz erlassen und gegen den Jäger eine Geldstrafe von 2.500 € verhängt. Weil der Beschuldigte Einspruch einlegte, kommt es am Freitag zu einer Hauptverhandlung, so die Rhein-Zeitung.