Herdenschutz

Wolf: NRW weist dritte Pufferzone aus

Die Landesregierung weist an der Landesgrenze zu Rheinland-Pfalz die dritte Pufferzone für ein Wolfsgebiet aus. Ab sofort können Maßnahmen zum Herdenschutz auch in fünf weiteren Kreisen gefördert werden.

Nach den Pufferzonen um die NRW-Wolfsgebiete "Schermbeck" und "Senne" wird nun eine dritte, ebenfalls großzügig dimensionierte Pufferzone eingerichtet. Sie befindet sich an der Landesgrenze zu Rheinland-Pfalz und umfasst Teile der Kreise Siegen-Wittgenstein, Olpe sowie dem Oberbergischer Kreis und dem Rhein-Sieg-Kreis.

Die genaue Abgrenzung ist der folgenden Karte zu entnehmen:

Karte der "Pufferzone zum Wolfsterritorium Stegskopf" (Bildquelle: LANUV)

Vorausgegangen war die Ausweisung eines 200 Quadratkilometer großen Wolfsterritoriums am "Stegskopf", einem ehemaligen Truppenübungsplatz bei Burbach und Neuenkirchen durch das Rheinland-Pfälzische Umweltministerium. Nachdem innerhalb von sechs Monaten dort zum zweiten Mal ein und dieselbe Wölfin genetisch nachgewiesen werden konnte, gilt das Tier nun als ortstreu. Damit sind die bundesweiten Kriterien für die Ausweisung eines Wolfsgebietes erfüllt. Die Wahrscheinlichkeit, dass die Wölfin aus Rheinland-Pfalz auch Flächen in der Pufferzone in Nordrhein-Westfalen erreicht, ist nach Experteneinschätzung relativ gering, jedoch nicht gänzlich auszuschließen.

Herdenschutz hilft

Bundesweite Untersuchungen bestätigen: Einen 100 %-Schutz gegen Wolf-Übergriffe auf Weidetiere gibt es nicht. Funktionierende Elektrozäune senken aber die Zahl erfolgreicher Wolfübergriffe erheblich. Zurzeit werden aufgrund der besser werdenden Witterung und der bevorstehenden wärmeren Jahreszeit zunehmend mehr Weidetiere aus den Ställen auf die Weiden gebracht. Es wird daher dringend zur Durchführung von Herdenschutzmaßnahmen geraten. Anträge auf Förderung von Herdenschutzmaßnahmen können bei den zuständigen Bezirksregierung Arnsberg und Köln gestellt werden.