Rote Gebiete und Grundwasserkörper

WLV begrüßt Landesdüngeverordnung

Lob für die Landesdüngeverordnung in NRW, Kritik an der bundesweiten Düngeverordnung: Der WLV nimmt Stellung.

Die gestern von der NRW-Landesregierung verabschiedete Novelle der Landesdüngeverordnung kommt beim Westfälisch-Lippischen Landwirtschaftsverband (WLV) gut an (lesen Sie hier den Bericht dazu). Sie sei ein Meilenstein auf dem Weg zur Verbesserung der Qualität des heimischen Grundwassers. Und nun sei es möglich, nitratbelastete Bereiche innerhalb großer Grundwasserkörper zu bestimmen und zielgenaue Schutzmaßnahmen umzusetzen.

„Die Bauernfamilien in Westfalen-Lippe wollen unbelastetes Grundwasser und sehen sich in der Pflicht, landwirtschaftlich verursachte Nitratbelastungen konsequent abzubauen. Das in der neuen Landesdüngeverordnung vorgeschlagene Verfahren, eine Trendumkehr in belasteten Gebieten zu erreichen, überzeugt durch Transparenz und Fachlichkeit. Jetzt haben wir eine gute und auch von der Landwirtschaft akzeptierte Basis, um entschlossen Nitratbelastungen zu verringern. Das fachlich überzeugende Vorgehen der Landesregierung hat bundesweit Vorbildcharakter“, sagte WLV-Präsident Hubertus Beringmeier in Münster.

Exaktere Abgrenzung

Die bundesweite Düngeverordnung verpflichtet die Bundesländer zur Ausweisung von nitratbelasteten Grundwasserkörpern, erlaubt dabei aber die Abgrenzung von unbelasteten Teilgebieten. NRW hat das aufgegriffen, indem es aktuelle Ergebnisse aus der Grundwasserüberwachung mit Modellberechnungen verbindet. Das dabei entwickelte Modell „GROWA+ NRW 2021“ betrachtet aktuell und hoch auflösend den Einfluss der Landwirtschaft auf die Nitratkonzentration in neu gebildetem Grundwasser und ermöglicht dadurch eine exaktere Abgrenzung belasteter Flächen. Mehr Details sowie eine NRW-Karte finden Sie hier.

Kritik an bundesweiter Düngeverordnung

Ungleich kritischer als die Novelle der Landesdüngerverordnung sieht der Westfälisch-Lippische Landwirtschaftsverband die aktuell parallel laufenden Verhandlungen zur Neufassung der Düngeverordnung auf Bundesebene. „Hier fordern wir nach wie vor deutliche Verbesserungen. Dies betrifft nicht nur Maßnahmen in nitratbelasteten Gebieten, sondern auch unverständliche Auflagen wie grundsätzliche Dokumentationspflichten oder Abstands-regelungen bei Hangneigung. Verantwortlich hierfür sind die Bundesministerien für Umwelt und Landwirtschaft sowie die EU-Kommission. Nachdem unsere Landesregierung in NRW fachlich überzeugende Lösungen für die Düngethemen der Landesebene gegeben hat, erwarten wir das Gleiche jetzt auch von Berlin und Brüssel“, so WLV-Präsident Beringmeier.