Wisentverein ruft OLG Hamm an

Der Verein „Wisent-Welt-Wittgenstein“ hat Berufung gegen das Urteil des Landgerichts (LG) Arnsberg vom 16. Oktober beim Oberlandesgericht (OLG) in Hamm eingelegt.

Das LG hatte den Verein verpflichtet, „geeignete Maßnahmen“ zu ergreifen, um die Wisente von den Grundstücken von Georg Feldmann-Schütte und Hubertus Dohle fernzuhalten. Der Verein sieht die natur- und artenschutzrechtlichen Belange nicht ausreichend gewürdigt, zum Beispiel sei der Wisent als FFH-Tierart besonders geschützt.

Furcht vor Präzedenzfall

Laut Bernd Fuhrmann, Vorsitzender des Trägervereins, habe der Verein zuletzt enormen Zuspruch von Organisationen, Bürgern und Sponsoren erhalten. Sie würden die Bedeutung des Wisent-Projektes für die strukturschwache Region erkennen. Nur vordergründig gehe es um die Schälschäden an den Bäumen. Das Projekt sei eine einzigartige Erfolgsgeschichte und rücke den Artenschutz ins Blickfeld. Scheitere das Projekt auf Grund der Klage von einigen wenigen Waldbesitzern, schaffe man einen Präzedenzfall für andere Artenschutzprojekte in Deutschland.

Tourismus profitiere

Das Auswilderungsprojekt müsse man zusammen mit der „Wisent-Wildnis am Rothaarsteig“ sehen. Dort habe man seit der Eröffnung mehr als 100 000 Besucher gezählt. Fuhrmann: „Viele Menschen kommen wegen der Wisente in unsere Region, geben hier Geld aus und tragen so zum Wohlstand bei.“ Tourismus mit Gaststätten, Hotels und Dienstleistungen auch im benachbarten Hochsauerland würden profitieren. „All das steht jetzt auf dem Spiel“, betont Fuhrmann auf der Internetseite des Vereins.

Das OLG Hamm wird wahrscheinlich im Sommer 2016 verhandeln. As