Windkraftstreit: Lippetal wehrt sich



Das Planverfahren für die zwei Windzonen sei nach Recht und Gesetz gelaufen, so Michael Joswig, Leiter der Abteilung Bauen, Wohnen und Immissionsschutz beim Kreis Soest, der für das Baugenehmigungsverfahren verantwortlich ist. Und Bürgermeister Matthias Lürbke (Lippetal) sagt: „Die Anwohner haben natürlich das Recht, ihre Meinung zu sagen und zu protestieren. Doch sie dürfen die Fakten nicht ausblenden und einseitig informieren.“

Intensive Diskussionen

Bereits 1998/99 habe Lippetal sein Gemeindegebiet auf Windflächen untersuchen lassen. Damals seien von ursprünglich zehn Flächen fünf Vorranggebiete übrig geblieben, drei davon seien anschließend mit weniger als zehn Anlagen bebaut worden.

Gutachten falsch?
Bürger in Lippetal wollen den Bau von vier Windkraftanlagen verhindern. Nach ihrer Ansicht hat der Projektierer die Genehmigungsbehörden mit einem fehlerhaften Artenschutzgutachten getäuscht.

Für die zwei jetzt strittigen Flächen in Lippborg und Herzfeld habe die Gemeinde 2011 nach Anfragen von potenziellen Investoren bei der Bezirksregierung beantragt, den Flächennutzungsplan (FNP) zu ändern, um die Höhenbegrenzung (100 m) aufzuheben. „Das Verfahren ist bei uns öffentlich bekannt gemacht worden. Es hat Rats- und Ausschusssitzung gegeben. Viele Anwohner haben ihre Einwände vorgetragen. Danach hat der Gemeinderat den Plan ohne Gegenstimme beschlossen. Von Unwissenheit kann also keine Rede sein“, so Lürbke.

Die Bezirksregierung Arnsberg habe der beantragten FNP-Änderung nach umfangreichen Prüfungen am Ende wohl auch deshalb zugestimmt, weil es im gesamten Kreis Soest (der zu über 50 % als Vogelschutzgebiet ausgewiesen ist) und in Lippetal nur wenige andere geeignete Flächen für die Windräder gibt. Joswig: „Die zwei Windzonen in Lippetal gehören nach unseren Erhebungen zu den geeignetsten Flächen für die Windkraftnutzung im ganzen Kreis Soest.“

Gefälligkeitsgutachten?

Etwa zur gleichen Zeit, so Lürbke, hätten die Städte Beckum und die Gemeinde Wadersloh umfangreiche Pläne für neue Windzonen aufgeben müssen. In Lippetal jedoch habe der Investor auf den geänderten FNP vertrauen dürfen. Er habe alle für die Baugenehmigung erforderlichen Unterlagen und Gutachten beigebracht. Das Artenschutzgutachten habe ein renommiertes Büro erarbeitet. Der Vorwurf der Anwohner, es handle sich um ein Gefälligkeitsgutachten und enthalte Fehler, sei haltlos.

Lürbke dazu: „Wir als Gemeinde müssen uns auf den Sachverstand der Experten beim Kreis und der Bezirksregierung verlassen. Es hat viele Gespräche unter anderem mit Naturschutzvertretern gegeben. Das Stimmungs- und Meinungsbild in der Öffentlichkeit war dabei nicht immer einheitlich. Letzlich sind Bezirksregierung und Kreis aber davon überzeugt, dass an den zwei Standorten der Vogelschutz von nachrangiger Bedeutung ist.“

Klage gegen Bescheid?

Der Kreis Soest will die Baugenehmigung für die vier Anlagen wahrscheinlich noch im Februar erteilen, davon jedenfalls geht Joswig aus. Gegen den Bescheid können die Anwohner binnen Monatsfrist Klage vor dem Verwaltungsgericht Arnsberg erheben.

Einer Klage sieht der Kreis indes gelassen entgegen. Joswig: „Wir haben alle Argumente und Gegenargumente geprüft und abgewogen. Die Windkraftnutzung im Außenbereich auf geeigneten Standorten ist vom Gesetzgeber gewollt. Wie sonst auch will die NRW-Landesregierung ihre Ziele beim Ausbau der Windenergie erreichen?“

Kein Bürgerwindpark

Wäre den Lippetalern der ganze Ärger und die neuen Diskussionen erspart geblieben, wenn Projektierer, Grundeigentümer und Bürger von Anfang an einen Bürgerwindpark geplant und realisiert hätten? Gut möglich, so Bürgermeister Lürbke sinngemäß, „das aber lag nicht in unserer Hand. Überlegungen und Gespräche dazu hat es wohl gegeben …“ As


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