Wieder keine Entscheidung zur Kastenstandhaltung

Die Entscheidung über die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung ist mehr als überfällig. Trotzdem hat der Bundesrat den Programmpunkt heute kurzfristig von der Tagesordnung gestrichen.

Fatal für Sauenhalter, die schon lange auf Planungssicherheit warten: Zum wiederholten Mal hat der Bundesrat die Abstimmung über die Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung von der Tagesordnung genommen. Eigentlich sollte heute am späten Nachmittag die Entscheidung darüber fallen, wie der Kastenstand in Deckzentrum und Abferkelbucht künftig aussehen soll, wie viel Tage die Sauen noch fixiert werden dürfen und welche Übergangsfristen gelten.

Hängepartie geht weiter

Schon die letzte angesetzte Abstimmung im Februar scheiterte an mehr als 30 Änderungsanträgen der Bundesländer, die mit dem Verordnungsentwurf nicht vereinbar waren. In der Zwischenzeit verhandelten die Länder NRW und Schleswig-Holstein einen Kompromiss mit verkürzten Übergangsfirsten und größeren Bewegungsflächen für die Sauen in der Abferkelbucht. Doch auch dieser Vorschlag konnte sich nicht durchsetzen.

Hintergrund ist die Weigerung der Länder mit grüner Regierungsbeteiligung, den Kompromiss mitzutragen. Damit griff die in allen Koalitionen geltende Regelung, dass sich ein Land bei fehlenden Einvernehmen zwischen den Partnern im Bundesrat enthält. Knackpunkt sind die Divergenzen zwischen der offiziellen Marschrichtung der Parteispitze, die den Tierschutzverbänden völlige Abkehr vom Kastenstand zugesagt hat, und dem Kompromissvorschlag von NRW und Schleswig-Holstein, den Jan Philipp Albrecht, der grüne Landwirtschaftsminister von Schleswig-Holstein, mitgestaltet hat.

Kompromiss immer unwahrscheinlicher

Für die Sauenhalter bedeutet die Verschiebung nichts Gutes. Denn der nächstmögliche Beschlusstermin ist der 3. Juli. Ob das Thema dann erneut auf die Tagesordnung kommt, ist offen. Wenn das scheitert, stehen die Chancen denkbar schlecht, dass der Kastenstand überhaupt neu geregelt wird in der Verordnung. Denn danach schalten die Parteien in den Wahlkampfmodus, sodass ein Kompromiss nach der Sommerpause mehr als unwahrscheinlich ist.

Wenn die Tierschuzt-Nutztierhaltungsverordnung aber nicht geändert wird, greift das Magdeburger Urteil. Davor warnte DBV-Vizepräsident Werner Schwarz am Donnerstag in einer Online-Pressekonferenz. Denn das heißt: Die Kreisveterinärämter können mit Bezug auf das Urteil von Sauenhaltern den sofortigen Umbau des Deckzentrums fordern - ohne irgendeine Umbaufrist. Dass die Veterinärbehördenr sich mit Kontrollen zurückhalten, ist nicht zu erwarten. Denn es steht zu befürchten, dass die Tierschutzorganisationen den „Druck auf dem Kessel“ erhöhen werden.

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Erst nach Ablauf einer achtjährigen Übergangsfrist soll das vom Oberverwaltungsgericht Magdeburg geforderte „ungehinderte Ausstrecken der Sau in Seitenlage“ in Kraft treten.

Wird das jetzt wieder nichts? So fragen sich nicht nur Sauenhalter, seitdem sich abzeichnet, dass der Bundesrat wieder einmal eine Entscheidung zur Zukunft des Kastenstandes verschieben könnte.