Weniger Insekten – was tun?

Während Forscher einen stärkeren Rückgang bei Insekten nachweisen als bisher angenommen, zankt sich die Regierungskoalition weiter um die Auflagen zur Biodiversität.

Der Insektenrückgang ist offenbar weitreichender als vermutet. Auf vielen Flächen gibt es heute etwa ein Drittel weniger Insektenarten als noch vor einem Jahrzehnt. Das geht aus einer Untersuchung eines internationalen Forscherteams unter Leitung der Technischen Universität München (TUM) hervor. Demnach sind vom Artenschwund vor allem Wiesen, die sich in einer stark landwirtschaftlich genutzten Umgebung befinden, aber auch Wald- und Schutzgebiete betroffen.

Ein Drittel weniger Insekten

Laut Dr. Sebastian Seibold, Lehrstuhl für Terrestrische Ökologie der TUM, konzentrierten sich bisherige Studien entweder ausschließlich auf die Biomasse oder auf einzelne Arten oder Artengruppen. Dass tatsächlich ein Großteil aller Insekten betroffen sei, sei neu. Der Hochschule zufolge haben die Forscher zwischen 2008 und 2017 auf 300 Flächen in Brandenburg, Thüringen und Baden-Württemberg mehr als 1 Mio. Insekten gesammelt. Sie hätten nachweisen können, dass viele der fast 2700 untersuchten Arten rückläufig seien. Einige seltenere Arten seien in den vergangenen Jahren in manchen Regionen gar nicht mehr gefunden worden. Auf Waldflächen und auf Wiesen hätten die Forscher nach zehn Jahren etwa ein Drittel weniger Insektenarten gezählt.

Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner sicherte eine „sehr genaue“ Prüfung der Ergebnisse zu. Der Deutsche Bauernverband (DBV) und der Industrieverband Agrar (IVA) hoben die Leistungen der Landwirte für die Biodiversität hervor. Die Grünen und Umweltschutzorganisationen sind besorgt.

Politische Fronten verhärtet

Unterdessen bleiben im Hinblick auf die Urteile des Braunschweiger Verwaltungsgerichtes (VG) zu den Biodiversitätsauflagen für Pflanzenschutzmittel die Fronten zwischen Bundeslandwirtschaftsministerium, Bundesumweltminis­terium und Umweltbundesamt (UBA) verhärtet.

Das Verwaltungsgericht hatte in drei Urteilen im September deutschen Behörden das Recht abgesprochen, die Auswirkungen von Pflanzenschutzmitteln auf die Umwelt vollumfänglich zu be­werten und Schutzmaßnahmen für die biologische Vielfalt und das Grundwasser vorzuschreiben. Das Umweltressort und das UBA hatten das Agrarressort gebeten, fristgerecht bis zum 28. Oktober Berufung gegen die Urteile ­einzulegen, was Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner allerdings am Montag vergangener Woche (28.10.) mit Hinweis auf mögliche Wettbewerbsnachteile für die heimischen Landwirte ablehnte.

„10 % Fläche enteignet“

„Ich kann den deutschen Bauern nicht vermitteln, warum das Bundeslandwirtschaftsministerium und das BVL eine faktische Enteignung in Höhe von mindestens 10 % ihrer Äcker betreiben sollten, wenn das für ihre Kollegen im Rest der EU nicht gilt“, erklärte die CDU-Politikerin. Eine Berufung ist nach ihrer Einschätzung auch aussichtslos und würde zu anhaltender Rechtsunsicherheit führen. Denn das Verwaltungsgericht Braunschweig habe am 4. September die Biodiversitätsauflage als rechtswidrig bezeichnet.

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