Erneuerbare-Energien-Gesetz

Weiterbetrieb alter Windenergieanlagen: Es ist eng

Wenn der 20-jähige EEG-Förderzeitraum endet, könnten viele alte Windenergieanlagen weiter Strom erzeugen. Doch rechnet sich das auch? Entscheidend ist die Höhe der Betriebskosten, sagt Heinz Thier, BBWind.

Zwanzig Jahre sind eine lange Zeit. Doch am Ende geht es oft ganz schnell: Für die ­erste Windenergieanlage (WEA) endet in gut eineinviertel Jahr die 20-jährige Förderdauer nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Betreiber müssen sich entscheiden: Ist ein Weiterbetrieb der Anlage möglich und wirtschaftlich?

Die Erlöse werden sinken

Relativ sicher ist, dass die Erlöse je kWh bei Weiterbetrieb der Anlagen ohne EEG-Förderung sinken werden. So erhalten Betreiber, die ihre Anlage bis 2004 in Betrieb ­genommen haben, heute je nach Datum der Inbetriebnahme eine Einspeisevergütung zwischen 8,8 und 9,1 Cent/kWh. Die zukünftigen Erlöse werden wesentlich niedriger sein. Der durchschnitt­liche Monatsmarktwert Wind schwankte in den Jahren 2014 bis 2018 zwischen knapp 2,5 und 3,7 Cent/kWh. Im Jahr 2018 variierten die Monatsmarktwerte zwischen 2,17 Cent/kWh im Januar und 5,2 Cent/kWh im August. Zwar liegt die Vermutung nahe, dass die Monatsmarktwerte Wind in Zukunft eher steigen werden. Eine Garantie hierfür gibt es jedoch nicht.

Eine Entscheidung über den Weiterbetrieb einer WEA können Betreiber nur fällen, wenn sie ihre Anlage technisch und betriebswirtschaftlich genau analysiert haben. Wenn sie also wissen, wie lang die technisch mögliche Restlaufzeit ist und wie hoch die zu erwartenden Betriebskosten sind.

Sind Erlöse kostendeckend?

Die Höhe der Betriebskosten für ­eine einzelne WEA oder einen Windpark hängt unter anderem von folgenden Faktoren ab:

  • Park- oder Anlagengröße
  • Standortqualität (Wind)
  • Getriebe oder Getriebelose WEA
  • Zustand der WEA
  • Zuverlässigkeit der WEA
  • Verhältnis der fixen zu den ­variablen Kosten
  • Höhe der Wartungs- und ­Instandhaltungskosten
  • Pachtzahlungen
  • Kosten der technischen und kaufmännischen Betriebsführung; gegebenenfalls Kosten der Geschäftsführung
  • Versicherungen
  • Direktvermarktungskosten
  • Strombezug
  • sonstige Kosten, unter anderem für Buchführung, Steuerberatung, IHK-Beitrag.

Für die Kostenanalyse ist es hilfreich, sich zumindest die Kostenstruktur der vergangenen drei Jahresabschlüsse anzuschauen.

In der Regel machen die Wartungskosten den weitaus größten Kostenblock aus. Bei Einzelanlagen sind es schnell mehr als 60% der Gesamtkosten, bei Windparks kann man grob mit rund 50% kalkulieren, gefolgt von (wenn sie ­anfallen) Pachtzahlungen und Kosten für Geschäfts- und Betriebsführung. In manchen Fällen verursachen diese drei Kosten­blöcke mehr als 90% der Projektgesamtkosten.

Wie hoch die Betriebskosten je kWh tatsächlich sind, lässt sich jedoch auf keinen Fall pauschal sagen. Jeder Betreiber muss individuell für seine Anlage rechnen. In vielen Fällen liegen sie, um eine Orientierungsgröße zu geben, bei rund 3 Cent/kWh. Bei kleineren oder älteren WEA sind sie oft deutlich höher. Geringere Betriebskosten können Eigenbestandsanlagen haben, für die der Betreiber weder Pachtzahlungen leisten noch eine Geschäftsführervergütung zahlen muss.

Wo lässt sich ansetzen?

Viel Luft gibt es für Betreiber also nicht. In vielen Fällen werden die zu erwartenden Erlöse, wenn überhaupt, dann nur knapp über den Betriebskosten liegen. Wer an einen Weiterbetrieb seiner Anlage denkt, muss also eine Senkung der Kosten fest im Blick haben. Am ehesten wird dies bei den drei ­Blöcken Wartungskosten, Pachtzahlungen und Geschäftsführervergütung möglich sein.

Da anzunehmen ist, dass auch die Flächeneigentümer ein Interesse am Weiterbetrieb der WEA haben, ist es sinnvoll, ein offenes Gespräch mit ihnen zu suchen. Vielleicht lassen sich die Pachtsätze so senken. Vielleicht ist es auch möglich, die Grundstückseigentümer statt einer festen Pachtzahlung alternativ am Gewinn der Gesellschaft zu beteiligen. Ähnliches gilt für die Vergütungen für Betriebs- und Geschäftsführung.

Wartung: Ist weniger mehr?

Kosten sparen lassen sich auch bei der Wartung. Erhebliche Einsparungen sind möglich, wenn Betreiber nur noch einen minimalen Service- und Wartungsaufwand fahren und sich die Wartung auf den Erhalt der Standsicherheit konzentriert. Wegfallen kann zum Beispiel die Fernüberwachung oder die Entstörung. Die WEA wird solange weiterbetrieben, bis es zu ­einem größeren, teuren Schaden kommt. Dann erfolgen Stilllegung und Rückbau. Das Konzept lautet in diesem Fall: „Mitnehmen, was (fast) ohne Aufwand noch geht.“

Ist es Ziel, die Anlage längerfristiger, vielleicht länger als drei Jahre, weiterzubetreiben, kann es sinnvoll sein, aus der Vollwartung auszusteigen, aber dennoch je nach Zustand der Anlage(n) regelmäßige Maßnahmen durchzuführen. Eine Senkung der Wartungskosten um mehr als 50 % ist so denkbar.

Um Wartungs- und Reparaturkosten so gering wie möglich zu halten und/oder gleichzeitig die Erlöse zu optimieren, kann es auch ein Weg sein, die Anlagen nur zu ausgewählten Zeiten, zum Beispiel bei überdurchschnittlichen Börsenpreisen, laufen zu lassen und/oder sie bei Starkwind aus dem Wind zu drehen, um die Anlagenteile zu schonen.

Festzuhalten bleibt: Es ist möglich, WEA auch nach Ende der EEG-Förderung wirtschaftlich weiterzubetreiben. Aber jeder Betreiber muss seine Anlage genau analysieren und so den für seine Anlage und seine Ziele passenden Weg finden.

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