Landwirtschaft und Klimaschutz

Was fordert das Klimaschutzgesetz?

Ende 2019 trat das Bundes-Klimaschutzgesetz in Kraft. Wie alle anderen Sektoren muss auch die Landwirtschaft ihre Treibhausgasemissionen senken. Wir zeigen, wo der Hebel ansetzen soll.

Ende vergangenen Jahres trat das Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG) in Kraft. Die Bundesregierung bekennt sich hierin erneut zu den Pariser Klimaschutzzielen: Der Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur soll begrenzt werden und möglichst weit unter 2°C bleiben. Bis zum Jahr 2030 sollen dazu die deutschen Treibhausgas(THG)-Emissionen zunächst um 55% im Vergleich zum Jahr 1990 sinken. Langfristiges Ziel ist die Treibhausgasneutralität bis 2050.

Um dieses Ziel zu erreichen, gibt das KSG den Sektoren Energiewirtschaft, Industrie, Verkehr, Gebäude, Landwirtschaft sowie Abfallwirtschaft und sonstiges höchstens zulässige Jahresmengen an THG-Emissionen vor. Im Sektor Landwirtschaft sinkt die zulässige Jahresemissionsmenge von 70 Mio. t CO2äq im Jahr 2020 jedes Jahr um 1 bis 2 Mio. t CO2äq auf 58 Mio. t CO2äq im Jahr 2030. Das entspricht einer Reduzierung um rund 34% im Vergleich zu 1990.

Damit muss die Landwirtschaft zumindest den Zahlen nach weniger leisten als die anderen Sektoren. Der Sektor Energiewirtschaft zum Beispiel muss seine Emissionen bis 2030 (immer im Vergleich zu 1990) um 62% reduzieren, der Industriesektor um 51% und der Gebäudesektor um 66%. Das Umweltbundesamt ermittelt jährlich die Emissionen der einzelnen Sektoren. Für die Landwirtschaft erfolgt die Berechnung durch das Thünen-Institut, die...