Ende vergangenen Jahres trat das Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG) in Kraft. Die Bundesregierung bekennt sich hierin erneut zu den Pariser Klimaschutzzielen: Der Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur soll begrenzt werden und möglichst weit unter 2°C bleiben. Bis zum Jahr 2030 sollen dazu die deutschen Treibhausgas(THG)-Emissionen zunächst um 55% im Vergleich zum Jahr 1990 sinken. Langfristiges Ziel ist die Treibhausgasneutralität bis 2050.
Um dieses Ziel zu erreichen, gibt das KSG den Sektoren Energiewirtschaft, Industrie, Verkehr, Gebäude, Landwirtschaft sowie Abfallwirtschaft und sonstiges höchstens zulässige Jahresmengen an THG-Emissionen vor. Im Sektor Landwirtschaft sinkt die zulässige Jahresemissionsmenge von 70 Mio. t CO2äq im Jahr 2020 jedes Jahr um 1 bis 2 Mio. t CO2äq auf 58 Mio. t CO2äq im Jahr 2030. Das entspricht einer Reduzierung um rund 34% im Vergleich zu 1990.
Damit muss die Landwirtschaft zumindest den Zahlen nach weniger leisten als die anderen Sektoren. Der Sektor Energiewirtschaft zum Beispiel muss seine Emissionen bis 2030 (immer im Vergleich zu 1990) um 62% reduzieren, der Industriesektor um 51% und der Gebäudesektor um 66%. Das Umweltbundesamt ermittelt jährlich die Emissionen der einzelnen Sektoren. Für die Landwirtschaft erfolgt die Berechnung durch das Thünen-Institut, die Ressortforschung des Landwirtschaftsministeriums.
Der Sektor Landwirtschaft
Das KSG legt seinen Fokus – wie in der Treibhausgasberichterstattung üblich – lediglich auf die in Deutschland ausgestoßenen Treibhausgase. Diese ordnet es den einzelnen Sektoren zu. So gehören zum Beispiel die bei der Herstellung von Mineraldüngern in Deutschland entstehenden Emissionen zum Industrie- bzw. zum Energiesektor. Die Emissionen aus dem Transport der Dünger werden dem Verkehrssektor zugerechnet und erst die Emissionen, die bei der Anwendung des Mineraldüngers entstehen, muss sich die Landwirtschaft anrechnen.
Dieses System gilt weltweit und teilt so bei Im- und Exporten die Emissionen auch den unterschiedlichen Ländern zu. So sollen Doppelanrechnungen vermieden werden. Zum Bereich Landwirtschaft werden jedoch nicht nur die Emissionen aus dem Sektor Landwirtschaft (Tierhaltung, landwirtschaftliche Bodenbewirtschaftung und Anwendung von Düngemitteln), sondern auch die energiebedingten Emissionen, die in Landwirtschaft sowie der Fischerei entstehen, gezählt. Die Zurechnung dieser Emissionen zum Sektor Landwirtschaft ist ein Systembruch. Eigentlich müssten diese Emissionen den Sektoren Gebäude bzw. Energiewirtschaft oder Verkehr zugeordnet werden.
Die energiebedingten Emissionen in der Landwirtschaft liegen jährlich bei rund 6 Mio. t CO2äq. Nicht der Landwirtschaft zugeordnet werden hingegen Emissionseinsparungen, die durch die Energiebereitstellung in landwirtschaftlichen Betrieben über Biogas-, Photovoltaik- oder Windkraftanlagen und die Rohstoffproduktion für Biokraftstoffe erreicht werden. Diese bringen Einsparungen im Sektor Energiewirtschaft, Verkehr und Gebäude (Biogas-Wärme).
Ebenfalls nicht dem Sektor Landwirtschaft zugerechnet werden Emissionen aus Mooren oder die Kohlenstoffeinlagerungen in Wäldern und Böden durch Humusaufbau. Diese zählen zur Quellgruppe Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft (kurz LULUCF). Für diesen Bereich schreibt das KSG keine Emissionsminderungsvorgaben vor, da die Kohlenstoffflüsse in diesem Sektor zu komplex zu erfassen und nicht Bestandteil des internationalen Klimaabkommens sind.
Klimaschutzprogramm 2030
Während das KSG den Rahmen vorgibt, enthält das Klimaschutzprogramm 2030 der Bundesregierung für jeden Sektor ein Maßnahmenpaket, mit dem die jeweiligen Klimaschutzziele erreicht werden sollen.
Im Bereich Landwirtschaft baut das Klimaschutzprogramm der Bundesregierung auf Maßnahmenvorschlägen des Bundesagrarministeriums auf. Hauptpunkte für den Sektor Landwirtschaft sind:
- die Senkung der Stickstoffüberschüsse und die Erhöhung der Stickstoffeffizienz
- die vermehrte energetische Nutzung von Wirtschaftsdünger
- der Ausbau des Ökolandbaus
- die Verringerung der Treibhausgasemissionen in der Tierhaltung
- sowie die Steigerung der Energieeffizienz.
Zu den Maßnahmen gehört unter anderem die Umsetzung der Düngeverordnung (DüV) – auch wenn Hauptziel der DüV der Wasserschutz ist. Erwähnt wird aber auch die Erhöhung des Anteils gasdicht gelagerter Gülle aus Rinder- und Schweinehaltung auf 70 %.
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