Was den Sauenhaltern blüht

Der Verordnungsentwurf zur Haltung in Deckzentrum und Abferkelstall bietet bietet den Sauenhaltern zwar Rechtssicherheit, aber keine Perspektive. Diese Veränderungen stehen im Abferkelbereich und Deckzentrum an.

Der Entwurf zur Änderung der Nutztierhaltungs-Verordnung bedeutet schwerwiegende Veränderungen für Ferkelerzeuger. Generell dürfen die Sauen nur noch wenige Tage fixiert werden. Beschlossene Sache ist die Verordnungsänderung nicht. Doch melden sich in der jetzigen Phase der Verbändeanhörung nicht nur die landwirtschaftlichen Organisationen zu Wort. Wesentlich fordernder treten Tierschutz- und Tierrechtsverbände auf. Denen ist vor allem die anvisierte Übergangszeit von zwölf Jahren ein Dorn im Auge. Es ist daher vorstellbar, dass die Anhörung eher zu Verschärfungen führt als zu Verbesserungen.

Diese Veränderungen stehen an:

Im Abferkelbereich soll es nach jetzigem Stand in vier Bereichen Veränderungen geben:

  • Vorgeschrieben wird die Bewegungsbucht. Eine Fixierung ist maximal fünf Tage lang erlaubt.
  • Die Sau erhält 5 m2 uneingeschränkt nutzbare Bodenfläche.
  • Standlänge mindestens 2,20 m,
  • Liegebereich für Ferkel Vorschrift, aber ohne Größenangabe.

Auch im Deckzentrum sollen Sauen Platz und Bewegung bekommen:

  • Fixierung maximal acht Tage,
  • Kastenstände in drei Breiten, entsprechend dem Stockmaß der Sauen: 65, 75 oder 85 cm lichtes Innenmaß,
  • Standlänge mindestens 2,20 m.

Es soll eine Übergangsfrist von zwölf Jahren nach Inkrafttreten der Verordnung geben. Bis dahin ist die Kastenstandhaltung in bestehenden Ställen erlaubt. Der bisherige Passus über das ungehinderte Ausstrecken der Glied­maßen wird gestrichen, sodass in diesem Bereich Rechtssicherheit herrscht.

Nach dem jetzigen Stand des Entwurfs müssen Sauenhalter ein Konzept für Betrieb und Umbau des Stalls vorlegen. Wer länger als zwölf Jahre für die Umsetzung braucht, muss nachweisen, dass er einen Bauantrag gestellt hat. Dann bleiben noch drei Jahre, um ihn umzusetzen.

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