Vorsicht: Einsatz des Insektizids Biscaya eingeschränkt

Das Insektizid Biscaya darf man in Raps nicht mehr gegen die Kohlschotenmücke einsetzen. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat das Ruhen der Zulassung mit sofortiger Wirkung angeordnet.

Zusätzlich darf man es gegen Rapsglanzkäfer und beißende Insekten in Raps nur noch bis BBCH 59 (erste Blütenblätter sichtbar, aber noch geschlossen) anwenden. Relevant ist hierbei das Stadium des Gesamtbestandes und nicht der Einzelpflanze. Ein Einsatz in der Blüte ist somit nicht mehr zulässig.

Hintergrund

Ursache für die Änderungen ist, dass die maximal zulässige Höchstmenge (MRL) für Rückstände von Thiacloprid (Wirkstoff von Biscaya) in Honig von der EU-Kommission im Juli 2015 von 0,2 mg Thiacloprid/kg Honig auf 0,05 mg/kg herabgesetzt wurde. Dies erfolgte jedoch ohne Berücksichtigung der vorliegenden Daten aus verschiedenen Rückstandsuntersuchungen. Dieser abgesenkte MRL gilt für Honig, der seit dem 12. Februar 2016 hergestellt wurde.
In ihrer aktuellen Bewertung vom 01.03.2016 hat die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) die gesundheitliche Unbedenklichkeit des MRL von 0,2 mg/kg wiederum bestätigt und die Wiedereinsetzung dieses höheren MRL unterstützt. Eine abschließende Entscheidung der EU-Kommission steht dazu noch aus.
Aufgrund der anstehenden Saison 2016 hat nun das BVL die genannten Änderungen der Zulassungen ausgesprochen. Alle anderen Anwendungen von Biscaya sind hiervon nicht betroffen. Es gilt weiterhin die B4-Klassifizierung.

Quelle: topagrar.com