Vorschuss für Alleinerziehende

Mehr Unterstützung für Alleinerziehende: Sie erhalten künftig länger Unterhalt für ihre Kinder, wenn der andere Elternteil nicht zahlt.



Theoretisch ist es Pflicht der Eltern, für den Unterhalt ihrer Kinder zu sorgen. Es gibt zwei Möglichkeiten: Entweder kümmern sie sich um die Betreuung oder übernehmen die finanzielle Verantwortung.

Wenn der andere Elternteil nicht zahlt

Die Praxis sieht anders aus: Laut „Finanztest“ bekommt etwa die Hälfte der Kinder Alleinerziehender keinen Unterhalt vom anderen Elternteil, ein weiteres Viertel weniger als den Mindestunterhalt.

Bisher sprang der Staat höchstens 72 Monate lang und nur bis zum 12. Geburtstag ein. Nun können Alleinerziehende länger auf staatliche Hilfe zählen, wenn der andere Elternteil keinen Unterhalt für das gemeinsame Kind zahlt. Künftig springt der Staat bis zum 18. Lebensjahr des Kindes ein. Für Kinder bis zum 6. Geburtstag überweist er 150 €, bis zum 12. Geburtstag 201 € und bis zum 18. Geburtstag 268 €.

Gesonderte Regeln für Hartz-IV-Empfänger

Alleinerziehende müssen den Antrag auf Unterhaltsvorschuss bei den Jugendämtern der Stadt und Kommunen stellen. Hartz-IV-Empfänger erhalten den Vorschuss nur begrenzt: Für Kinder ab dem zwölften Lebensjahr springt der Staat nur ein, wenn diese selbst keine Hartz-IV-Leistungen erhalten.

Kein Geld gibt es auch dann, wenn der alleinerziehende Elternteil Hartz IV bezieht und obendrein zusätzlich Einkünfte in Höhe von mindestens 600 € im Monat hat. Verdienen Jugendliche schon eigenes Geld, wird der Unterhaltsvorschuss einkommensabhängig gekürzt.

Der Vorschuss wird rückwirkend für den Vormonat der Antragsstellung bewilligt. Das heißt: Bei Antragsstellung im August gibt es bei einem positiven Bescheid auch für Juli einen Vorschuss. Die Bearbeitungszeit der Anträge kann sich mehrere Wochen bis Monate hinziehen. ja