Vorrangflächen können Futter liefern

Ab dem 16. Juli ist die Futternutzung der als ökologische Vorrangfläche (ÖVF) beantragten Brachen in bestimmten Gebieten des Landes NRW ohne gesonderten Antrag zulässig. Die Regelung gilt jedoch nicht für Zwischenfrüchte als ÖVF.

Grund für diese außerordentliche Maßnahme ist die mit der anhaltenden Trockenheit verbundene Futterknappheit. Die Ausnahmeregelung gilt derzeit nur für die Kreise Borken, Gütersloh, Minden-Lübbecke, Paderborn, Recklinghausen, Wesel, Märkischer Kreis und die Stadt Bielefeld. Von der Ausnahmeregelung ausgenommen sind die sogenannten Honigbrachen, da sie zum Zweck des Insektenschutzes angelegt wurden.

Keine Neuansaat

Die Regelung bezieht sich nur auf die Nutzung des jeweiligen Aufwuchses. Darüber hinausgehende Bearbeitungsschritte, beispielsweise Düngen, Ausbringen von Pflanzenschutzmitteln und / oder eine Aussaat, sind nicht erlaubt.

Die nun zugelassene Futternutzung umfasst jedoch nicht den als ökologische Vorrangflächen beantragten Zwischenfruchtanbau. Entsprechend den EU-Regelungen ist das auch in Ausnahmesituationen nicht vorgesehen.

Nur für den Eigenbedarf

Die Futternutzung ist ausschließlich für den Eigenbedarf zugelassen und kann durch Beweidung oder Mahd erfolgen. Der Verkauf des auf Stilllegungsflächen gewonnenen Futters ist ebenso wenig erlaubt, wie die Verwendung in einer Biogasanlage.

Die Futternutzung auf ÖVF, auf denen gleichzeitig Agrarumweltmaßnahme durchgeführt werden, entbindet nicht von den Auflagen der jeweiligen Agrarumweltmaßnahme.Eine Nutzung der als Streifen angelegten ökologischen Vorrangflächen, beispielsweise Pufferstreifen oder Streifen an Waldrändern, ist bereits seit dem 1. Juli zulässig, sofern die Streifen weiterhin vom angrenzenden Ackerland unterscheidbar sind.

Sofern Flächen in anderen als den genannten Landkreisen und kreisfreien Städten von der Trockenheit betroffen sind, besteht die Möglichkeit, über die Landwirtschaftskammer einen formlosen Antrag zur Futternutzung auf ÖVF-Brachen zu stellen.

Mehr zum Thema lesen Sie hier:

Bauernverband rechnet mit nur 41 Millionen Tonnen Getreide

von Nachrichtendienst Agra-Europe

Der Deutsche Bauernverband erwartet wegen der in weiten Teilen Deutschlands vorherrschenden Trockenheit eine weit unterdurchschnittliche Getreideernte.

Landwirtschaftliche Rentenbank

Hilfen für dürregeschädigte Landwirte

von Nachrichtendienst Agra-Europe

Die Landwirtschaftliche Rentenbank bietet ab sofort Darlehen zur Liquiditätssicherung für landwirtschaftliche Betriebe an, die Schäden durch Trockenheit oder Unwetter zu verzeichnen haben.