Vögel besser schützen

Über die Ursachen kann man nur spekulieren. Fakt jedoch ist: Im EU-Vogelschutzgebiet Hellwegbörde, das von Werl bis Paderborn eine Fläche von knapp 50.000 ha erfasst, sind Feldlerchen, Kiebitze, Rohr- und Wiesenweihe und andere Vogelarten auf dem Rückzug.

Doch für diese Leitarten wurde das Vogelschutzgebiet 2004 ausgewiesen. „Der Wegfall der Flächenstilllegung ab 2008 hat offensichtlich dazu geführt, dass den Vögeln Nahrungs-, Brut- und Rastflächen fehlen“, sagt Walter Hammer. Der stellvertretende Vorsitzende des WLV-Kreisverbandes Soest bewirtschaftet in Lippstadt-Dedinghausen einen Ackerbaubetrieb (knapp 40 ha). Er und sein Berufskollege Hubert Lefting, Milchviehhalter in Bökenförde (90 Kühe plus Nachzucht), haben freiwillige Verträge zum Vogelschutz abgeschlossen.

Beide Landwirte treibt die Sorge um, dass nach dem EU-Recht Zwangsmaßnahmen im Ackerbau drohen, falls das Schutzziel im Vogelschutzgebiet, die Bestände der schützenswerten Arten zu stärken, nicht erreicht wird. Seit Jahren bietet der Kreis Soest freiwillige Verträge zum Schutz der Vögel an. Doch sie wurden bislang spärlich genutzt, weil die Auflagen zu hoch und die Ausgleichsbeträge bei Getreidepreisen von über 20 € zu niedrig waren. Deshalb wurden die Auflagen ab Herbst 2012 gelockert.

Nach einem Aufruf des WLV im Herbst 2012 meldeten die Soester Landwirte fast 70 ha zusätzlich zum Sonderprogramm Hellwegbörde an. In diesem Herbst hoffen die WLV-Vertreter, dass noch mehr Landwirte mitmachen. „In Gesprächen mit der Landschaftsbehörde und der Biostation ABU konnten wir erreichen, dass die angebotenen Maßnahmen für die Landwirte praktikabler sind“, erzählt Burkhard Schröer, Geschäftsführer des WLV-Kreisverbandes Soest.

Wichtige Verbesserungen

Bei den einjährigen Verträgen für den Getreideanbau können jetzt auch Dünge- und/oder Pflanzenschutzmaßnahmen durchgeführt werden, sofern der doppelte Saatreihenabstand (20 cm) eingehalten wird. Beim Paket „ohne Düngung, ohne Pflanzenschutz“ beträgt der Ausgleich 823 €/ha. Wird auf Düngung verzichtet, zahlt der Kreis 509 €/ha (Wintergetreide) bzw. 542 €/ha (Sommergetreide). 210 €/ha gibt es, wenn der Landwirt normal wirtschaftet, jedoch den doppelten Saatreihenabstand einhält.

Wer das Vorgewende auf einer Fläche brachliegen lässt oder mit Gras einsät, darf den Streifen nutzen, um darauf Pflanzenschutz und Düngung auf dem Acker durchzuführen, sofern er jeweils die gleiche Spur nutzt. Die Spurfläche wird beim Ausgleich abgezogen. Doch im Detail sind die Dinge kompliziert. Es gibt das Sonderprogramm „Hellwegbörde“, die Vereinbarung Hellwegbörde sowie das Kulturlandschaftsprogramm. Alle Programme wickelt der Kreis Soest (Landschaftsbehörde) ab.

Beim Kulturlandschaftsprogramm gibt es nur fünfjährige Verträge, die vielen Landwirten zu lang erscheinen. Beim Sonderprogramm hingegen besteht 2013 letztmals die Möglichkeit, Verträge mit nur einjähriger Laufzeit abzuschließen.
Bedenken müssen Landwirte auch noch, ob ihre Ackerfläche in der jeweiligen Förderkulisse liegt. „Ein generelles Problem ist“, sagt Hammer, „dass die Ausgleichsbeträge beim Vertragsnaturschutz nicht den stark gestiegenen Getreidepreisen gefolgt sind.“

Schuld haben nicht immer die Bauern

Der Ackerbauer aus Dedinghausen steht zwar hinter den freiwilligen Verträgen, doch gleichzeitig übt er Kritik. Es sei scheinheilig, immer nur die Schuld bei den Bauern zu suchen, wenn es um die bedrohten Vogelarten geht, meint Hammer. Rabenkrähen, Hauskatzen, Füchse, Marder, Waschbären und neuerdings Wildschweine würden die Gelege der Vögel plündern und für ein Ungleichgewicht in der Natur sorgen. Der Staat könne ein so riesiges Areal mit 50.000 ha nicht mit Zwangsmaßnahmen schützen.

Hammer: „Wir wünschen uns vom Naturschutz mehr Offenheit und Ehrlichkeit, wenn es um Maßnahmen zum Schutz der Vögel geht. Wir bräuchten ein Gesamtkonzept, das auch die Jäger und andere Gruppen mit einschließt.“
Armin Asbrand