Verschärfung der Düngeverordnung trifft auf Kritik

Landesbauernverbände und ISN üben deutliche Kritik an den angekündigten Verschärfungen der Düngevorordnung. Staatssekretär Aeikens räumt „Härten“ ein und kündigt ein „Bundesgülleprogramm“ an.

Ein Nachschärfen der Düngeverordnung ist laut Staats­sekretär Dr. Hermann Onko ­Aeikens vom Bundeslandwirtschaftsministerium „alternativlos“. „Wir wissen, dass es zu Härten führen wird“, räumte Aeikens am Dienstag vergangener Woche in Berlin ein. Zugleich kündigte er ein „Bundesgülleprogramm“ an zur Verbesserung der Lagerkapazitäten und zum verstärkten Abfluss des organischen Düngers in Richtung Ackerbaubetriebe.

Aeikens wies darauf hin, dass sich das Agrarressort und das Bundesumweltministerium auf einen Kompromiss für eine Anpassung der Düngeverordnung verständigt hätten, den man der EU-Kommission Ende Januar übermittelt habe. Ziel sei es, ein neuerliches Vertragsverletzungsverfahren wegen Nichteinhaltung der EU-Nitratrichtlinie und mögliche Strafzahlungen abzuwenden.

Planungssicherheit adé

Scharfe Kritik an den geplanten Änderungen an der erst Mitte 2017 novellierten Düngeverordnung äußerten einige Landesbauernverbände sowie die Interessengemeinschaft der Schweinehalter Deutschlands (ISN). Der Präsident des Westfälisch-Lippischen Landwirtschaftsverbandes (WLV), Johannes Röring, stellte klar, dass die Bauern politische Verlässlichkeit und Planungssicherheit im Düngerecht bräuchten.

„Entsetzt“ zeigte sich der Präsident des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Pfalz Süd (BWV), Eberhard Hartelt, über die Pläne. Landvolkpräsident Albert Schulte to Brinke bezeichnete die Rahmendaten für eine weitere Verschärfung des Düngerechts als „völlig übereilt“.

Röring appellierte an die EU-Kommission, „die Realität auf den Betrieben im Auge zu behalten“. Die erst im Mai 2017 grundlegend novellierte Düngeverordnung müsse die Chance erhalten, ihre erwartete positive Wirkung zu zeigen.

Als „besonders kritisch“ sieht das Landvolk die vorgesehenen Maßnahmen für die sogenannten sensiblen Gebiete. Dazu zählen eine verpflichtende Reduzierung der Düngung um 20 % unter dem Bedarf der Pflanzen, ein Verbot der Herbstdüngung zu Winterraps und Wintergetreide sowie die Einschränkungen des Wirtschaftsdüngereinsatzes unter den tatsächlichen Düngebedarf der Pflanzen. Schulte to Brinke betonte, dass die Landwirte weiter bedarfsgerecht düngen wollten und dazu kom­petente Beratung nutzten. „Die Viehbestände sinken und der Mineraldüngereinsatz geht zurück. Das sind Belege dafür, dass un­sere Landwirte auf dem richtigen Weg sind.“

ISN sieht „Machtgerangel“

Nach Einschätzung der ISN sol­len die Landwirte nun das ausbaden, „was die Bundesregierung verbockt hat“. Die Interessengemeinschaft nannte in dem Zu­sammenhang das jahrelange „Machtgerangel“ zwischen dem Bundeslandwirtschafts- und dem Bundesumweltministerium, das zur Verzögerung der Novellierung der Düngeverordnung und deren Verabschiedung erst im Jahr 2017 geführt habe. Die ISN warf der Bundesregierung vor, sie wolle angesichts drohender Strafzahlungen nun „in einer Panikreaktion nahezu über Nacht massive Verschärfungen auf dem Rücken der Tierhalter durchdrücken“.

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