Verbandsklagerecht für Tierschutzvereine

Das nordrhein-westfälische Kabinett hat heute einen Gesetzentwurf für ein Verbandsklagerecht für Tierschutzvereine verabschiedet. „Das Gesetz ist ein Meilenstein zur Stärkung der Tierrechte“, sagte Verbraucherschutzminister Johannes Remmel.

„Denn Tiere können sich nicht wehren und erstmals wird ein gleichwertiger Rechtsschutz zwischen Tiernutzern und Tieren hergestellt. Bisher konnte nicht gegen ein Zuwenig an Tierschutz geklagt werden, gegen ein Zuviel aber schon. Tierschutz hat Verfassungsrang, und Tiere, die unter ihren Haltungsbedingungen leiden, benötigen einen gleichgestellten Rechtsschutz, den wir mit dem Verbandsklagerecht nun einführen werden,“ wird Remmel in einer Pressemeldung des Ministeriums zitiert.

Klagen gegen Schwänze kupieren oder Schnäbel kürzen möglich

Mit dem Gesetz sollen die Beteiligungs- und Anhörungsrechte anerkannter Tierschutzvereine gestärkt werden. Damit bekämen diese Vereine die Möglichkeit, bereits im Vorfeld von bestimmten Genehmigungsverfahren zur Haltung von Tieren für die Rechte der Tiere einzutreten.

Ebenso vorgesehen wären entsprechende Klagemöglichkeiten. So könnten zum Beispiel Klagen gegen Genehmigungen zur Kürzung von Schweineschwänzen oder Hühnerschnäbeln möglich werden, genauso wie gegen die Erlaubnis von Tierversuchen. Ermöglicht werden soll damit eine gerichtliche Überprüfung, ob Tierschutzvorschriften in ausreichendem Maße beachtet wurden.

Mit der Verabschiedung im Kabinett beginnt gleichzeitig die Anhörung der kommunalen Spitzenverbände. Das Parlament wird sich spätestens im Herbst mit dem „Entwurf eines Gesetzes über das Verbandsklagerecht und Mitwirkungsrechte für Tierschutzvereine“ befassen.