Urteil: Remmels "Küken-Erlass" ist unzulässig

Der Erlass des NRW-Landwirtschaftsministers Remmel zum Verbot des Tötens männlicher Küken ist unzulässig. Im Tierschutzgesetz gibt es dafür keine Rechtsgrundlage.

Der Erlass des nordrhein-westfälischen Landwirtschaftsministers Johannes Remmel zum Verbot des Tötens von männlichen Eintagsküken ist unzulässig, da es im Bundestierschutzgesetz dafür keine Rechtsgrundlage gibt. Dies hat die zweite Kammer des Verwaltungsgerichtes in Minden entschieden. Gleichzeitig wies das Gericht darauf hin, dass aufgrund der grundsätzlichen Bedeutung des Falls eine Berufung beim Oberverwaltungsgericht in Münster möglich sei.

Generalklausel reicht nicht für den Ministererlass

Die Richter hoben die Untersagungsverfügungen der betroffenen Kreise auf. Angesichts des erheblichen Eingriffs in die Berufsfreiheit der Betreiber von Brütereien bedürfe es einer "spezialgesetzlichen Ermächtigungsgrundlage" bedürfe. Die Generalklausel im Bundestierschutzgesetz, nach der niemand einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen dürfe, reiche als Begründung für den ministeriellen Erlass nicht aus.

Dem stehen die schutzwürdigen Interessen der Brütereibetreiber entgegen, die derzeit – laut Gericht – keine praxistauglichen Alternativen zur Tötung der männlichen Küken haben und bei einem Tötungsverbot vor dem Aus stehen. Ob demgegenüber eine gewandelte gesellschaftliche Bewertung des Tierschutzes generell überwiegt, muss der parlamentarische Gesetzgebers entscheiden. Die Legislative müsse Anlass, Zweck und Grenzen eines tierschutzrechtlichen Tötungsverbots regeln. An einer solchen Entscheidung fehle es bislang.

Nach Aufforderung des Düsseldorfer Landwirtschaftsministeriums hatten die nordrhein-westfälischen Kreisaufsichtsbehörden im Dezember 2013 den zwölf im Land ansässigen Brütereien untersagt, ab dem 1. Januar 2015 die nicht zur Mast geeigneten männliche Küken zu töten. Dagegen hatten elf Brütereien geklagt, die nun vorläufig Recht bekamen.

Remmel: "Tiere sind keine Abfallprodukte"

Landwirtschaftsminister Johannes Remmel kritisierte das Urteil des Mindener Verwaltungsgerichts umgehend. „Tiere sind keine Abfallprodukte. Es darf nicht sein, dass aus reinen wirtschaftlichen Gründen jedes Jahr 50 Millionen Eintagsküken ohne triftigen Grund vergast und geschreddert werden, nur um die Gewinnspanne bei den Unternehmen zu erhöhen“, so der Grünen-Politiker. Er halte das Urteil für falsch und werde deshalb Berufung vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster einlegen, um ein Grundsatzurteil für mehr Tierschutz zu erhalten, kündigte Remmel an.

Zugleich forderte der Minister den Bund auf, endlich das Tierschutzgesetz entsprechend zu ändern. "Tierschutz hat Verfassungsrang, doch der aktuelle Fall zeigt, dass es nicht umgesetzt werden kann“, monierte Remmel. Er wies darauf hin, dass Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt stets betont habe, dass er die Praxis des millionenfachen Tötens von Eintagsküken ablehne. Nun müsse Schmidt handeln und zur Klarstellung ein Verbot der Tötung männlicher Eintagsküken in das Bundestierschutzgesetz aufnehmen. Mache er das nicht, setze er die Tradition seiner Vorgängerin Ilse Aigner als Ankündigungsminister fort. AgE