Umweltministerium: 600 Mio. € für Berater?

Hat das von Svenja Schulze geführte Umweltministerium hunderte Millionen Euro für externe Leistungen verschleiert?

Der Rechnungshof rügt das Bundesumweltministerium (BMU) von Svenja Schulze, Hunderte Millionen Euro für externe Leistungen verschleiert zu haben. Denn das Ministerium hatte stets als einziges mitgeteilt, keine Ausgaben für Berater zu haben. Das berichtet „top agrar“ unter Bezug auf verschiedene Medienberichte.

Daten bewusst versteckt?

Der Bundesrechnungshof (BRH) konnte jetzt allerdings offenbar nachweisen, dass das BMU zwischen 2014 bis 2018 „Aufträge für Unterstützungsleistungen mit einem Auftragswert von mindestens 600 Mio. € erteilt“ hatte. In diesem Zuge rügten die Prüfer, dass das Ministerium diese Daten bewusst versteckt habe. Selbst das BMU gebe offen zu, keine übergreifenden Aufzeichnungen zu führen, die alle vom Bundesrechnungshof gewünschten Informationen enthalten. So etwas sei „entbehrlich“, lautete die Antwort aus dem Umweltministerium.

Die Rechnungsprüfer mussten sich daher die Informationen zusammensuchen. So fanden sie Presseberichten zufolge Beratungsleistungen für Untersuchungen über die ökologische Gestaltung des Tourismus oder denGlobalen Umweltpakt. Für das Aktionsprogramm Klimaschutz 2020 etwa sollte ein Auftragnehmer „Maßnahmenvorschläge“ erarbeiten und Vorschläge anderer Ministerien „kritisch bewerten“, so „Spiegel online“.

Warum "außer Haus"?

Der Bundesrechnungshof bemängelt, dass das Umweltministerium nicht ausreichend nachweisen konnte, warum die Leistungen außer Haus erstellt worden waren und warum nicht eigene Beamte sie hätten erstellen können. Zahlreiche Leistungen bei 44 untersuchten Fällen hätten „ministerielle Kernaufgaben des BMU“ betroffen, kritisierten die Prüfer. Hier bestehe „im Hinblick auf Art, Dauer und Intensität derBeratungsleistungen die Gefahr von Abhängigkeiten“.

Das BMU kontert, dass es mit dem Rechnungshof eine unterschiedliche Auffassung darüber gebe, was eine externe Beratungsleistung überhaupt sei. Im BMU würden viele Verträge mit Beratern als „Werkverträge“ abgeschlossen. Diese seien „keine externen Beratungsleistungen“ und müssten deshalb auch nicht gemeldet werden.

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