Gemeinsame Agrarpolitik

Umschichtung in Zweite Säule bleibt bei 6%

Auch 2021 sollen 6% der Gelder aus der ersten in die zweite Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU umgeschichtet werden.

Die Bundesregierung strebt auch für 2021 eine Umschichtung von 6 % der Direktzahlungsmittel in die Zweite Säule an. Darauf haben sich das Bundeslandwirtschafts- und das Bundesumweltministerium in der Ressortabstimmung über den Entwurf zur Änderung des Direktzahlungen-Durchführungsgesetzes verständigt. Im vergangener Jahr hatte das Bundeskabinett den Umschichtungsanteil der Gelder von der ersten in die zweite Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU (GAP) für das Jahr 2020 von 4,5 auf 6 Prozent zu erhöht.

Hintergrund: Maßnahmen weiter finanzieren

Begründet wird die Beibehaltung des in diesem Jahr geltenden Umschichtungssatzes mit der Notwendigkeit, die bereits bisher aus Umschichtungsmitteln finanzierten Maßnahmen durchfinanzieren und zusätzlich mit diesen Mitteln Neuverpflichtungen eingehen zu können. Die EU-Kommission ermöglicht in ihrem Vorschlag einer Übergangsverordnung für 2021 den Mitgliedstaaten eine Umschichtung von bis zu 15 %.

Laut Verordnungsvorschlag müssen die nationalen Beschlüsse für die Umschichtung im kommenden Jahr von der Bundesregierung eigentlich bis zum 1. August gefasst werden. Angesichts der Verzögerungen bei den Brüsseler Beratungen wird jedoch damit gerechnet, dass der Termin verschoben wird, voraussichtlich auf Oktober.

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung soll noch vor der Sommerpause vom Kabinett beschlossen werden. Die Bundesratsbefassung könnte im September erfolgen. Nach Angaben des hessischen Landwirtschaftsministeriums gibt es noch keine abgestimmte Position der sogenannten G-Länder. Eine Entscheidung wird möglicherweise Ende Juli fallen, wenn die Länderagrarminister in einer Sonderkonferenz über anstehende finanzielle Fragen für die Übergangsperiode befinden wollen.

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