Tuberkulose in zwei Rinderbeständen

In zwei Beständen im Märkischen Kreis und in Unna wurde Tuberkulose bei Rindern festgestellt.

In einem Milchviehbestand in Meinerzhagen im Märkischen Kreis und in einem Aufzuchtbetrieb mit Milchviehhaltung im Kreis Unna hat sich der Verdacht auf einen Ausbruch der Tuberkulose bestätigt. Wie das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) in Nordrhein-Westfalen am vergangenen Freitag mitteilte, musste zur Eindämmung der Infektion und zur unmittelbaren Gesundheitsvorsorge für andere Tierbestände und die Verbraucher die Tötung aller Tiere angeordnet werden. Zudem wurden die Gesundheitsämter in den betroffenen Kreisen umgehend informiert; von ihnen wurden die erforderlichen Ermittlungen und Untersuchungen zum Schutz der Personen, die möglicherweise infiziert werden konnten, veranlasst. Belastetes Fleisch infizierter Tiere ist dem ­LANUV zufolge nicht in den Handel gelangt. Dies wird durch obligatorische Untersuchungen im Schlachthof sichergestellt.

Kontakttiere ermitteln

Beim Nachweis von Tuberkulose in Rinderbeständen ist per Verordnung geregelt, dass fünf Jahre rückwirkend epidemiologische Nachforschungen zu betreiben sind. Dabei geht es darum, mögliche Kontakttiere zu ermitteln, die die Erreger potenziell weiter verbreitet oder in die betroffenen Betriebe hineingetragen haben könnten. Wie der Erreger ursprünglich in die Bestände gelangt ist, konnte laut ­LANUV bisher noch nicht ­geklärt werden. Bekannt sei nur, dass die beiden betroffenen Betriebe in enger Verbindung standen. Die anzeigepflichtige Tuberkulose ist eine sogenannte Zoonose, also eine Infektion, die von Tier zu Mensch und umgekehrt übertragbar ist. Die Übertragung von Rindern auf den Menschen kann sowohl über die Milch, über Fleisch als auch über den direkten Kontakt zu infizierten Tieren erfolgen. Das Erhitzen ist ein Verfahren, mit dem die Erreger der Tuberkulose abgetötet werden können.