Sonderbericht zum Tierschutz

EU: Da ist noch einiges zu tun

Der EU-Rechnungshof hat einen Sonderbericht zum Stand des Tierschutzes in der Nutztierhaltung vorgelegt. Er basiert auf Stichproben-Untersuchungen in fünf Mitgliedsländern, darunter auch in Nordrhein-Westfalen.

Der EU-Rechnungshof hat einen Sonderbericht zum Stand des Tierschutzes in der Nutztierhaltung vorgelegt. Er basiert auf Stichproben-Untersuchungen in fünf Mitgliedsländern, darunter auch in Nordrhein-Westfalen.

"In einigen Bereichen erfolgreich, aber..."

Die Maßnahmen der EU zur Verbesserung des Tierschutzes seien „in einigen Bereichen erfolgreich“, heißt es zusammenfassend in dem Bericht. Bei der Gruppenhaltung von Sauen fanden die Kontrolleure „gute Beispiele für Maßnahmen, die den Tieren zugutekommen“, zufrieden sind sie auch mit der Umsetzung des Verbots nicht ausgestalteter Käfigen in der Geflügelhaltung.

Gleichwohl bestünden bei der Einhaltung der Mindeststandards nach wie vor Schwachstellen, etwa in der Schweinehaltung. Im Bericht heißt es wörtlich: „In Deutschland (Nordrhein-Westfalen) und in Rumänien – wie auch in den meisten anderen Mitgliedstaaten – ist das Kupieren von Schwänzen in der intensiven Schweinehaltung Routine, obwohl es rechtlich unzulässig ist.“ In den untersuchten Betrieben hätten Schweine „keinen Zugang zu ausreichend Beschäftigungsmaterial“.

Die EU-Prüfer kritisieren auch erhebliche Mängel beim Transport von Tieren vor allem über lange Strecken sowie Verstöße gegen den Tierschutz bei der Schlachtung. Hier wird insbesondere der Einsatz ungeeigneter oder sogar fehlender Betäubungsmethoden bemängelt. In Deutschland vermissen die Prüfer überdies ein Konzept, nach welchen Kriterien die Risiken für Verstöße eingeschätzt und Kontrollen geplant werden.

Höhere Standards fördern

Außerdem kritisiert der EU-Rechnungshof, dass die untersuchten Mitgliedsstaaten „viel Zeit“ benötigt hätten, um frühere Empfehlungen umzusetzen. Die Finanzmittel der GAP seien besser einzusetzen, um höhere Tierschutzstandards zu fördern. Der Rechnungshof rät den EU-Mitgliedsstaaten, die aus internen Untersuchungen und Beschwerden gewonnenen Informationen besser zu nutzen, um die Verwaltung der Tierschutzpolitik zu verbessern.