Naturschutz

Teile Westfalens sind jetzt "Wolfsgebiet"

NRW-Landwirtschaftsministerin Heinen-Esser hat heute offiziell das erste "Wolfsgebiet" ausgewiesen: Es umfasst Teile der Kreise Kleve, Wesel, Borken und Recklinghausen sowie der Städte Bottrop und Oberhausen und ist rund 960 Quadratkilometer groß.

Nordrhein-Westfalen hat am Niederrhein und im westlichen Westfalen das erste „Wolfsgebiet“ ausgewiesen und fördert nun in der Region auch Herdenschutzmaßnahmen. Nach Angaben des Düsseldorfer Landwirtschaftsministeriums legen mehrfache Sichtungen, Risse von Schafen und Losungen, vor allem aber genetische Nachweise nahe, dass eine junge Wölfin im Bereich der Gemeinde Schermbeck im Kreis Wesel standorttreu geworden ist. Vor diesem Hintergrund sind in Teilen der Kreise Kleve, Wesel, Borken und Recklinghausen sowie der Städte Bottrop und Oberhausen ein rund 960 km2 großes „Wolfsgebiet“ eingerichtet worden, das zugleich als Förderkulisse gilt.

Heinen-Esser: "Die Wölfin bleibt"

Für Landwirtschaftsministerin Ursula Heinen-Esser sind damit die Voraussetzungen gegeben, dass Tierhaltungen mit Schafen und Ziegen sowie Wildgehege auf Antrag vom Land bei Maßnahmen zum Herdenschutz unterstützt werden. Die Förderung des präventiven Herdenschutzes entspreche dabei dem bundesweiten Standard, der auch in den Bundesländern angewandt werde, die bereits seit Jahren über Wolf-Vorkommen verfügten.

Die Bearbeitung der Anträge erfolge durch die Bezirksregierung Münster. „Wir müssen vorerst damit rechnen, dass die Wölfin bleibt“, betonte Heinen-Esser. Um alle Menschen vor Ort künftig zeitnah zu informieren, sei deshalb im Internet unter „www.wolf.nrw“ das öffentlich zugängliche „Wolfsportal NRW“ freigeschaltet worden.

Tumbrinck: Signal für Weidehalter

Der Landesverband Nordrhein-Westfalen vom Naturschutzbund Deutschland (NABU) begrüßte „die zügige Ausweisung des Wolfsgebietes“. Verbandsvorsitzender Josef Tumbrinck nannte den Schritt „ein wichtiges Signal für Weidetierhalter in der Wolfsregion“ dar. Diese hätten jetzt die Möglichkeit, aber auch die Pflicht, ihre Tiere mit vom Land geförderten Herdenschutzmaßnahmen vor Übergriffen durch den Wolf zu bewahren.