Strafe für Schweine-Schwindel

Das Landgericht Bielefeld hat Landwirt Ulrich F. und seine Tochter Stefanie zu Bewährungsstrafen verurteilt. Beide hatten konventionell erzeugte Schweine und Ferkel als Biotiere verkauft.

Wegen Betruges in 119 Fällen verurteilte die erste Strafkammer des Landgerichts Bielefeld den 54-jährigen Landwirt zu einem Jahr und zehn Monaten Haft auf Bewährung. Ulrich F. muss laut Urteilsspruch außerdem 120 Arbeitsstunden ableisten. Seine Tochter Stefanie erhielt ebenfalls eine zur Bewährung ausgesetzte Strafe: zehn Monate wegen Betruges in 20 Fällen und versuchtem Betruges in einem Fall lautete das Urteil.

Dass Gericht sah es als erwiesen an, dass der 54-jährige Angeklagte und seine 26-jährige Tochter in den Jahren 2005 und 2006 Mastschweine und Ferkel als „Bioschweine“ verkauft, die aber nicht nach ökologischen Vorgaben erzeugt wurden. Ulrich F. und seine Tochter haben dadurch rund 290.000 € bzw. 58.000 € mehr kassiert, als sie für konventionelle Schweine bekommen hätten. Beide hatten die Taten eingeräumt. Dörte Quinckhardt