Strafanzeige gegen WLV und RLV

Gegner der Erdgasleitung Zeelink haben Strafanzeige gegen den Westfälisch-Lippischen (WLV) und Rheinischen Landwirtschafts-Verband (RLV) erstattet: Haben die Verbände zu Unrecht 58.000 und 120.000 € für Beratungen erhalten?

Die Gegner der Erdgasfernleitung Zeelink sprechen von Bestechung bzw. Korruption und haben Strafanzeige erstattet. Hubertus Schmitte und Rainer Friemel, Leiter der Rechtsabteilungen beim WLV in Münster und RLV in Bonn, weisen die Vorwürfe zurück. „Die Eigentümer und Bewirtschafter der Flächen haben einen gesetzlichen Anspruch auf Beratung und Übernahme dieser Beratungskosten durch den Leitungsbauer. Diese Beratungsleistung haben wir erbracht und dafür eine Aufwandserstattung von Zeelink erhalten“, sagt Schmitte.

Worum geht es?

Die Gesellschaft Zeelink, ein Gemeinschaftsunternehmen von Open Grid Europe und Thyssengas, baut eine 215 km lange Erdgasleitung von Aachen bis Legden im Kreis Borken. Die Bezirksregierungen in Köln, Düsseldorf und Münster führen die Planfeststellungsverfahren durch. Für den Leitungsbau hat Zeelink mit RLV und WLV eine Rahmenvereinbarung ausgehandelt (Ausgabe 6/2017). Darin sind unter anderem ein umfassender Bodenschutz und die Höhe der Entschädigung festgelegt. Zeelink zahlt 20 % des Verkehrswertes der Schutzstreifenfläche, wobei die Verkehrswerte für jeden Kreis ermittelt werden. Weil Grund und Boden im Kreis Borken sehr teuer ist, erhalten die Landwirte vergleichsweise viel Geld.

Für ihre Beratung und Betreuung der Mitglieder beim Aushandeln der Rahmenvereinbarung hat Zeelink dem RLV 120  000 € und dem WLV 58  000 €, jeweils netto, gezahlt. Rainer Rehbein, Sprecher einer Initiative gegen den Leitungsbau, hält solche Zahlungen „grundsätzlich, besonders aber in dieser Höhe, für mehr als anrüchig“. Man könne sich nicht von den Mitgliedern für harte Verhandlungen beauftragen und bezahlen lassen und gleichzeitig „bei der Gegenseite die Tasche aufhalten“. Deshalb hat die Initiative die Staatsanwaltschaft in Düsseldorf aufgefordert, zu ermitteln, ob es sich nicht in Wirklichkeit um einen Fall von Bestechung bzw. Bestechlichkeit handele.

Keine „Bananenrepublik“

Für Rehbein hat der Fall auch eine politische Dimension. Der Initiative gehe es darum, „zu beweisen, dass wir keine Bananenrepublik sind, in der Unternehmen nach Belieben schalten und walten dürfen“, heißt es in einer Pressemitteilung der Trassengegner.

Schmitte sieht der Anzeige, die sich gegen den Vorstand und die Geschäftsführung des WLV richtet, gelassen entgegen. Seit Jahren sei es gängige Praxis, dass der WLV Rahmenverträge für seine Mitglieder aushandele, um deren Interessen zu sichern. Dass die Gas- oder Stromleitungsbetreiber die Beratungskosten pauschal übernehmen, habe der Bundesgerichtshof in seiner Rechtsprechung bestätigt.

Bei der Gastrasse „Zeelink“ hätten sich die Verhandlungen fast zwei Jahre hingezogen, auch deshalb, weil WLV und RLV in puncto Bodenschutz hart im Sinne ihrer Mitglieder verhandelt hätten. In den Kreisbauerschaften des RLV sind 1376 Eigentümer bzw. 694 Bewirtschafter vom Leitungsbau betroffen. Für jede Beratung hat der RLV laut Friemel 87,20 € von Zeelink als Kostenerstattung erhalten.

Alle Rechte bleiben

Trotz der Rahmenvereinbarung, betont Schmitte, behalte jeder Grundeigentümer alle Rechte. Er könne gegen die Inanspruchnahme seiner Flächen oder die Höhe der Entschädigung klagen. Der Rechtsanwalt weist auch darauf hin, dass RLV und WLV keinen Einfluss auf den Verlauf der Gaspipeline genommen haben. „Die Bezirksregierungen legen auf Vorschlag von Zeelink fest, wo genau die Trasse verläuft. Auch dazu haben WLV und RLV Stellungnahmen für ihre Mitglieder abgegeben. Die Kosten für diese Stellungnahmen haben beide Verbände gegenüber ihren Mitgliedern jedoch direkt abgerechnet, das heißt, diese Kosten hat Zeelink nicht erstattet.“