Risikoabsicherung: Tarifglättung ist durch

Steuerliche Tarifermäßigung

Zur besseren Risikoabsicherung kommt eine dreijährige steuerliche Tarifermäßigung für die Land- und Forstwirtschaft. Ministerin Julia Klöckner ist zufrieden.

Positive Nachricht in schwierigen Zeiten: Die EU-Kommission hat der bereits mit dem Jahressteuergesetz 2019 umgesetzten Tarifglättung zugestimmt. Die Tarifermäßigung ist in Kraft getreten, teilt das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) mit.

Zur besseren Risikoabsicherung der Landwirte hatte sich Bundeslandwirtschafstministerin Julia Klöckner für eine dreijährige steuerliche Tarifermäßigung für die Land- und Forstwirtschaft eingesetzt – die so genannte Tarifglättung. Die Tarifermäßigung sollte bei stark schwankenden Gewinnen zu einer Steuerermäßigung führen, indem gute mit schlechten Jahren ausgeglichen werden und die nachteilige Wirkung der Progression abgemildert wird.

Klöckner ist zufrieden

„Es freut mich, dass unser Vorschlag umgesetzt, die Tarifglättung nun möglich ist. Das ist eine wichtige Erleichterung – das haben uns nicht zuletzt die teils sehr trockenen Jahre 2018 und 2019 deutlich vor Augen geführt. Mit der Tarifermäßigung unterstützen wir ganz konkret jene land- und forstwirt­schaftlichen Betriebe, die stark von witterungsbedingten Schwankungen betroffen sind“, sagt Klöckner.

Die Tarifermäßigung erfolge auf Antrag. Konkret werde bei der Tarifermäßigung die Summe der tatsächlichen tariflichen Einkommen­steuerbelastung eines Dreijahreszeitraums mit der Summe einer fiktiven Steuerbelastung ver­glichen, die sich ergeben hätte, wenn die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft in jedem der drei Jahre gleich hoch gewesen wären.

Dreijahreszeiträume

Das Ministerium veranschaulicht: Ist beispielsweise die tarifliche Einkommensteuer aus den Veranlagungszeiträumen 2014 bis 2016 höher als die Einkommensteuer aus der Ver­gleichsrechnung, würde das Finanzamt die tarifliche Steuer des Veranlagungszeitraums 2016 senken. Aus die­sem Grund ergingen die Steuerbescheide von Land- und Forstwirten ab dem Jahr 2016 unter dem Vorbehalt der Nachprüfung. Die Tarifermäßigung kann für die Dreijahreszeiträume 2014 bis 2016, 2017 bis 2019 und 2020 bis 2022 angewendet werden.