Fernleitungen

Staatsanwaltschaft ermittelt nicht gegen WLV

Die Verhandlungen zwischen WLV und RLV sowie Fernleitungsunternehmen haben für Argwohn gesorgt - und den Verbänden ein Klageverfahren eingetragen. Doch nun steht fest: An den Vorwürfen ist nichts dran.

Die Staatsanwaltschaft Münster sieht keinen Anlass, gegen Präsidium oder Geschäftsführung des Westfälisch-Lippischen Landwirtschaftsverbandes (WLV) Ermittlungen aufzunehmen wegen der Kostenerstattungen, die der Verband für seine Verhandlungen mit Leitungsunternehmen erhält.

Staatsanwalt: WLV und RLV haben im Interesse ihrer Mitglieder gehandelt

Wie erst jetzt bekannt wurde, weist die Staatsanwaltschaft in einem Schreiben an den Anzeigeerstatter vom Dezember 2018 auf Folgendes hin: Es lägen keine Anhaltspunkte vor, dass WLV oder RLV (Rheinischer Landwirtschaftsverband) bei konkreten Verhandlungen mit Fernleitungsunternehmen oder Netzbetreibern nicht im ausschließlichen Interesse ihrer Mitglieder gehandelt hätten. Die Einleitung von Ermittlungen komme deshalb nicht in Betracht.

WLV-Präsident Johannes Röring und WLV-Hauptgeschäftsführer Werner Gehring begrüßen die Entscheidung. Verhandlungen mit Gasleitungs- oder Stromleitungsunternehmen führe der Verband ausschließlich, um die Interessen der Mitglieder an einem bestmöglichen Schutz ihres Bodens und an einer gerechten Entschädigung zu wahren. Diese Arbeit verursache erheblichen Aufwand, der von der jeweiligen Gegenseite nur deshalb zu erstatten sei, weil die gesetzlichen Vorschriften dies vorsehen. Der WLV habe nur die Interessen seiner Mitglieder im Blick.

Verdächtigung "völlig unberechtigt"

Der Vorsitzende einer Interessenvereinigung in Hünxe, Kreis Wesel, hatte mit Blick auf die Kostenerstattung Strafanzeige gegen den RLV gestellt (Ausgabe 43/2018). „Diese Verdächtigung ist völlig unberechtigt,“ heisst es in einer Stellungnahme des WLV.

Gegner der Erdgasleitung Zeelink haben Strafanzeige gegen den Westfälisch-Lippischen (WLV) und Rheinischen Landwirtschafts-Verband (RLV) erstattet: Haben die Verbände zu Unrecht 58.000 und 120.000...