Sozialwahl: Es gibt noch Wahlunterlagen

Am 31. Mai finden die Sozialwahlen statt. Wahlberechtigte aus Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau sollten ihre Wahlunterlagen erhalten haben. Wem sie fehlen, kann sie auch über die Frist vom 18. Mai hinaus noch anfordern.


Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) hat die eingereichten Fragebögen zur Sozialwahl am 31. Mai 2017 ausgewertet, die Wahlberechtigung festgestellt und bereits rund 215.000 Wahlunterlagen versandt. Derzeit werden weiterhin noch Wahlunterlagen in der Gruppe der "Selbständigen ohne fremde Arbeitskräfte" (SofAs) an die Wahlberechtigten übermittelt, nachdem deren Anfrage geprüft worden ist.

Die Frist ist verlängert

Auch über die Frist vom 18. Mai 2017 hinaus wird die SVLFG eingehende Fragebögen bearbeiten und soweit möglich Wahlunterlagen versenden. Allerdings müssen die ausgefüllten Wahlunterlagen bis zum Wahltag am 31. Mai 2017 bei der SVLFG in Kassel eingegangen sein.

Wahlberechtigte, die bisher noch keinen Fragebogen erhalten haben oder ihn nochmals benötigen, können ihn weiter bei der SVLFG anfordern. Hierzu können sich die Selbstständigen ohne fremde Arbeitskräfte und Bezieher einer Unfallversicherungsrente, die vor ihrem Ausscheiden zu den Selbständigen ohne fremde Arbeitskräfte gehörten, an die Telefonhotline unter (030) 889 117 117 wenden.

Die Unterlagen stehen auch im Internet unter www.svlfg.de bereit.

Zum Hintergrund

Bei der SVLFG findet in der "SofA-Gruppe" erstmals eine Wahl mit Wahlhandlung statt. Über eine Fragebogenaktion musste festgestellt werden, welche Unternehmer und Unfallversicherungsrentner zu dieser Gruppe gehören. Nach Feststellung der Wahlberechtigung werden seit Anfang Mai die Wahlunterlagen an die betreffenden Personen übermittelt. Alle aktuell noch eingehenden Fragebögen werden bearbeitet.

Die Sozialwahl ist eine reine Briefwahl. Die SVLFG übernimmt das Porto. Bis zum 31. Mai 2017 muss der ausgefüllte Stimmzettel bei der SVLFG angekommen sein, heisst es in einer Pressemeldung. As