Sonst drohen Bauruinen

Gute Nachrichten für Hofbesitzer: Die 7-Jahres-Frist bei der Gebäudeumnutzung in NRW steht auf der Kippe. Experten befürworten die dauerhafte Aussetzung der Frist.

Zwar haben die CDU- und FDP-Fraktionen den Gesetzentwurf im Landtag eingebracht, doch die Chancen stehen gut, dass die 7-Jahres-Frist bei der Gebäudeumnutzung in NRW über 2014 hinaus dauerhaft ausgesetzt wird.

Auf einer Anhörung im Ausschuss für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landtages in Düsseldorf sprachen sich alle eingeladenen Fachleute der Verbände und Organisationen, darunter die Landwirtschaftskammer NRW, die kommunalen Spitzenverbände, der Rheinische und Westfälische Landwirtschaftsverband (RLV, WLV) sowie die Architektenkammer, für eine unbefristete Aussetzung der Frist aus.

Allgemeiner Tenor: Wenn wir Bauruinen auf dem Land vermeiden und den starken Strukturwandel in der Landwirtschaft abfedern wollen, sollten wir den Gebäudebesitzern keine neuen Steine in den Weg legen.

In anderen Bundesländern keine Frist

Die meisten anderen Bundesländer, etwa Bayern, Baden-Württemberg und Niedersachsen, haben die Frist in ihren Landesbauordnungen dauerhaft ausgesetzt. Darauf wies Dr. Gordon von Bardeleben (RLV Rheinland) hin. In vielen Fällen schafften die Landwirte Wohnraum für den Sohn oder die Tochter. In anderen Fällen würden sich die Familien durch die Umnutzung ein zusätzliches Einkommen verschaffen. Die Wohnungen auf den Höfen entlasten die Baugebiete. So könne man auch freie Fläche sparen.

Nach der Anhörung gaben Abgeordnete der SPD zu verstehen: Wir wollen den Gesetzentwurf jetzt zügig beraten und eventuell mit kleinen Änderungen ins Parlament bringen. „Alle haben offensichtlich erkannt, dass die Frist keinen Sinn mehr macht“, meinte Bauerntochter Annette Watermann-Krass (SPD-MdL) aus Sendenhorst. As

Einen ausführlichen Bericht über die Veranstaltung lesen Sie in Wochenblatt-Folge 48/2014.