Snowmann und Tableau auf Platz eins

Die August-Zuchtwertschätzung für Holsteins brachte in der Abteilung Schwarzbunt die eindrucksvolle Bestätigung der aktuellen Nummer eins: Snowman führt die Liste mit einer Standardabweichung an. Sein Gesamtzuchtwert (RZG) beträgt 156.

Ihm folgt der O-Man-Sohn Omega mit einem RZG von 146. Mit einem enormen Leistungspotenzial steigt der Ramos-Sohn Ramado auf Platz drei der Topliste. Er verbesserte sich im RZG um sechs Punkte auf 144. Beeindruckend ist nach wie vor Mascol, der als höchster Wiedereinsatzbulle auf Platz vier steht (RZG 143). Seine Söhne Malix, Minos und Mavid schaffen auf Anhieb den Sprung in die "Top 10".

Alte und neue Bullen

Gibor – inzwischen 14 Jahre alt – steht mit einem RZG von 141 auf Platz 12 der Topliste und ist immer noch ein stark gefragter Vererber. Radon verliert drei RZG-Punkte und Stylist mit beinahe doppelter Töchterzahl kann sich um zwei Punkte verbessern. Ebenfalls ihre Töchterzahl verdoppeln konnten Dubby und Folleto, die ihre Werte damit bestätigen. Bei Tiramisu ist der RZS (Zellzahl) bei der Anpaarung zu beachten; deutlich positiv (+3) verläuft die Zuchtwertentwicklung bei dem Goldwin-Sohn Goldoran (RZG 123).

Aus den Reihen der neuen Bullen fällt besonders Carall auf, der mit einem RZE (Exterieur) von 134 hier den Top-Wert realisiert und trotz der knappen Eiweißprozente zu den gefragten Vererbern gehören wird. Goldfire wird wegen des knappen Spermaangebotes nur begrenzt zum Einsatz kommen.

Neuer Spitzenbulle bei den Rotbunten

Der aus Faber gezogene Tableau legt um drei RZG-Punkte auf 135 zu und sichert sich damit den ersten Rangplatz in der Abteilung Rotbunt. Dahinter folgen der Ludox-Sohn Liek (RZG 134), Maximo-Red (RZG 134), Jerudo (RZG 133) und Tocar (RZG 133). Der Marmax-Sohn Malvoy hat seine Töchterzahl gegenüber der vergangenen Schätzung mehr als verdoppelt und legt im RZG dabei um zwei Punkte zu. Hierbei spielt im wesentlichen die enorme Leistungsvererbung eine Rolle, welche auch die weiteren Marmax-Söhne Maximo Red und Max Red auszeichnet.

Mit mehr als 10.000 Töchtern und einem RZE von 132 ist Carmano nach wie vor der Top-Bulle, wenn es ums Exterieur geht. Lirio (Lichtblick x Faber) steht jetzt mit einem etwas knapperem RZE bei einem RZG von 125. Der stark genutzte Lentini-Sohn Lemond verdoppelt diesmal seine Töchterzahl aus dem Vererbereinsatz und legt um drei RZG-Punkte zu.

Bei den Bullen mit ersten Töchterinformationen ist mit Lieberman ein weiter Lichtblick-Sohn zu nennen, auch Canvas-Söhne zeigen sich mit ersten Ergebnissen, wobei hier neben der guten Leistungsvererbung das Exterieur nicht in allen Punkten ausreichend scheint für den breiten Vererbereinsatz.

Junge Vererber: Auf Sicherheit achten

Die Liste der jungen Vererber ohne Töchterinformationen wird in der schwarzbunten Liste deutlich durch Man-O-Man dominiert. Der RZG der "Top 20-Bullen" liegt deutlich über 140 und bringt den Zuchtfortschritt gegenüber den konservativen Vererbern ganz klar zum Ausdruck. Hier wird es in nächster Zeit zu weiterer Klarheit kommen, wenn diese jungen Bullen bei einem Sicherheitsniveau von gut 65 % tatsächlich schon für den breiten Einsatz angepackt werden sollen. Die Bestätigung der genomischen Zuchtwerte durch die töchterbasierten Zuchtwerte scheint in der Breite zu passen, doch bei einzelnen Bullen bzw. einzelnen Merkmalen gibt es doch noch teils größere Verschiebungen, die aufgrund der genannten Sicherheiten auch nicht wirklich unerwartet ausfallen.

Bei den rotbunten genomischen Bullen ist das Väterspektrum breiter – es macht deutlich die Bemühungen, über gezielte Anpaarungen die genetische Basis gerade bei den Rotbunten breiter aufzustellen. Die "Top 20-Bullen" liegen alle oberhalb des genetischen Niveaus, das sicher geprüfte Vererber realisieren. Hier wird bestimmt ein Abwägen stattfinden, Bullen auf hohem Niveau nicht nur beim RZG, sondern auch beim RZE und den funktionalen Zuchtwerten bereits mit der knapperen Sicherheit einzusetzen. Dr. Werner Ziegler, Landwirtschaftskammer NRW

Den ausführlichen Wochenblatt-Bericht lesen Sie in Folge 33/2011.