Urteil des Bundesgerichtshofes

Sender darf illegale Stallaufnahmen zeigen

Sendeanstalten dürfen illegal entstandene, ungenehmigte Filmaufnahmen von Ställen veröffentlichen. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Im Mittelpunkt des Verfahrens stand kein "Massentierhalter", sondern eine Bio-Erzeugergemeinschaft.

Ungenehmigte Filmaufnahmen von Ställen verletzen weder das Unternehmerpersönlichkeitsrecht noch das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem heute veröffentlichten Urteil entschieden (VI ZR 396/16).

Die Karlsruher Richter wiesen die Klage eines Bio-Erzeugerzusammenschlusses gegen den Mitteldeutschen Rundfunk (MDR) ab. Die Landwirte wollten die Weiterverbreitung von illegal erlangten Filmaufnahmen untersagen. Der BGH räumt ein, dass die Filmaufnahmen geeignet seien, „das Ansehen und den wirtschaftlichen Ruf“ des Erzeugerzusammenschlusses in der Öffentlichkeit zu beeinträchtigen. Das vom MDR verfolgte Informationsinteresse der Öffentlichkeit und sein Recht auf Meinungs- und Medienfreiheit überwögen jedoch das Interesse des Erzeugerzusammenschlusses am Schutz ihres sozialen Geltungsanspruchs sowie ihre unternehmensbezogenen Belange.

Sender hat keinen Hausfriedensbruch begangen

Diese Einschätzung gilt laut BGH trotz des Umstandes, dass die veröffentlichten Filmaufnahmen rechtswidrig hergestellt worden seien. Zudem habe sich der MDR nicht an dem begangenen Hausfriedensbruch beteiligt. Mit den beanstandeten Aufnahmen seien keine Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse der Klägerin offenbart worden.

Die Aufnahmen dokumentierten vielmehr die Art der Hühnerhaltung auf den betreffenden Betrieben. An einer näheren Information über diese Umstände habe die Öffentlichkeit grundsätzlich ein berechtigtes Interesse, so die Richter. Die Funktion der Presse sei nicht auf die Aufdeckung von Straftaten oder Rechtsbrüchen beschränkt.

Zum Hintergrund des Urteils

In dem Verbund der Fürstenhof GmbH sind elf ökologisch arbeitende Betriebe zusammengeschlossen. Die Filmaufnahmen waren im Mai 2012 nachts in zwei Hühnerställen des Erzeugerzusammenschlusses gemacht worden. Dafür war in die Ställe eingebrochen worden. Die Aufnahmen zeigen unter anderem Hühner mit unvollständigem Federkleid und tote Tiere. Die Aufnahmen wurden dem MDR und damit der ARD überlassen, die diese am 3. September 2012 in der Reihe ARD Exklusiv unter dem Titel „Wie billig kann Bio sein?“ sowie am 18. September 2012 im Rahmen der Sendung „FAKT“ unter dem Titel „Biologische Tierhaltung und ihre Schattenseiten“ ausstrahlte.

Lesen zum Thema "Illegale Stallaufnahmen" auch einen Kommentar von Wochenblatt-Chefredakteur Anselm Richard:

In einem Grundsatzurteil hat das Oberlandesgericht Naumburg den Freispruch für drei Personen bestätigt, die für Filmaufnahmen widerrechtlich in Schweineställe eingedrungen sind – und setzt...