Afrikanische Schweinepest

Schweinepest rückt näher – NRW bereitet Sonderjagdrecht vor

Nur 21 km von der deutschen Grenze entfernt wurde in Polen eines von acht Wildschweinen entdeckt, die an Afrikanischer Schweinepest erkrankt sind. Unterdessen bereitet NRW ein Sonderjagdrecht vor, um bei einem Ausbruch rasch reagieren zu können.

In Polen sind acht weitere Fälle von Afrikanischer Schweinepest (ASP) bei Wildschweinen in der bestehenden Restriktionszone aufgetreten. Das hat das Bundeslandwirtschaftsministerium mitgeteilt.

Demnach wurden zwei viruspositive Wildschweinkadaver 32 bzw. 21 km von der deutschen Grenze entfernt gefunden. Vor Weihnachten hatte der geringste Abstand noch bei 40 km gelegen. Die auf polnischer Seite ­eingerichteten Restriktionszonen reichen an zwei brandenburgische Landkreise heran. Die Zahl der ASP-Fälle in Polen hat sich damit auf insgesamt 74 erhöht.

Löffler-Institut: Risko "nochmals gestiegen"

Nach ­Einschätzung des Friedrich-­Loeffler-Instituts ist das Risiko eines Eintrags der Tierseuche durch infizierte Wildschweine, die nach Deutschland wandern, nochmals gestiegen und für Gegenden in der Nähe der betroffenen Gebiete hoch.

Hoch sei auch das Risiko durch das illegale Verbringen und Entsorgen von kontaminiertem Material. Das gelte auch für den Eintrag durch Erzeugnisse aus Schweinefleisch, die von infizierten Tieren stammten oder kontaminiert seien, entlang des Fernstraßennetzes durch Fahrzeuge oder Personen. Dagegen bestehe ein nur mäßiges Risiko durch den Jagdtourismus und das Mitbringen von Jagdtrophäen.

NRW bereitet Sonderjagdrecht vor

Unterdessen plant die NRW-Landesregierung eine Verordnung über die Anwendung besonderer jagdlicher Maßnahmen zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest. Der Verordnungs-Entwurf wurde Ende Dezember an die Mitglieder des Umweltausschusses überwiesen. Ziel ist die effektive und zügige Tilgung im Falle eines Seuchenausbruchs.

Der Entwurf sieht bei einem ASP-Ausbruch unter anderem die folgenden zeitlich begrenzten Maßnahmen zur Intensivierung der Schwarzwildjagd in den dann ausgewiesenen „gefährdeten Gebieten“ vor:

  • Die Verwendung von Schrotmunition auf Wildschweine aller Altersklassen.
  • Das Anlegen und Betreiben von „Saufängen“ soll erlaubt werden.
  • Einem festgelegten Personenkreis soll vorübergehend die Verwendung künstlicher Lichtquellen sowie von Nachtsichtgeräten ‑(double-use-Geräte) für Schusswaffen erlaubt werden.
  • Das Jagdverbot im Umkreis von Wildfütterungen und Wildquerungshilfen wird aufgehoben.
  • Schwarzwild darf aus Kraftfahrzeugen erlegt werden.
  • Bleihaltige Büchsenmunition darf bei der Jagd auf Schwarzwild verwendet werden.
  • Auch Bachen, deren Frischlinge noch Streifen tragen, dürften im ASP-Fall erlegt werden.

Die Verordnung setzt das Einvernehmen des Landtags voraus.

Über das Ausmaß der Afrikanischen Schweinepest in China wird viel spekuliert. Prof. Dr. Dirk Pfeiffer arbeitet als Tierseuchenexperte in Hongkong fast direkt vor Ort. Wie dramatisch ist die Lage?

Mit dem Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest (ASP) im Südosten Belgiens ist das Virus auf einen Schlag 1000 km westwärts gesprungen. Ursache sind wahrscheinlich kontaminierte Lebensmittel.