Schweinehalter aufgepasst – sofortige Gewerblichkeit droht

Vor der letzten NRW-Landtagswahl hatte es heftige Attacken gegen die Windkraft gegeben. Doch inzwischen sind viele Kritiker verstummt. Auf dem 1. Branchentag Windenergie, der Mitte vergange­ner Woche in Duis­burg stattfand, waren sich alle Vertreter der Politik und Wirtschaft einig: Das Land NRW wird seine Ziele zur Reduzierung der schädlichen Treibhausgase (bis 2020 –20 % gegenüber 1990) nur schaffen, wenn Landesregierung und Gemeinden bei der Windkraft den Fuß von der Bremse nehmen.

Bislang konnte ein Schweinehalter gut steuern, ob seine Tierhaltung vom Finanzamt als gewerblich oder landwirtschaftlich eingestuft wurde. Es gab zwei Eckpunkte:

  • Wird die Vieheinheitengrenze in drei aufeinanderfolgenden Jahren überschritten, so wird der betroffene Tierhaltungszweig gewerblich.

  • Wird die Produktion durch einen Stallneubau über das Vieheinheitenlimit hinaus ausgedehnt, gilt der Betrieb mit sofortiger Wirkung als gewerblich.

„Doch aufgrund der aktuellen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs unterstellt das Finanzamt neuerdings einen sofortigen Strukturwandel, wenn die Vieheinheitengrenze um mehr als 10 % überschritten wird und zugleich 10 % mehr landwirtschaftliche Fläche benötigt wird“, warnte Steuerberater Walter Stalbold von der Alfred-Haupt-KG beim Workshop Betriebsteilung, den die Kreisstellen Coesfeld und Borken für die Mitglieder ihrer Unternehmerkreise angeboten haben. Die Überschreitung kann durch Aufstockung, Leistungssteigerung oder Verlust von Pachtflächen passieren.

Folge: Die Tierhaltung wird vom Finanzamt übergangslos als gewerblich eingestuft. Da es bislang keine Übergangsregelung gibt, gilt dies für alle offenen Fälle. Die Umsatzsteuer-pauschalierung darf nicht mehr angewendet werden, sodass für Schweine-, Getreide- oder Ferkelverkäufe nur noch 7 % Umsatzsteuer in Rechnung gestellt werden dürfen anstelle von 10,7 %. Noch schlimmer: Der Landwirt muss für sämtliche Geschäftsvorgänge im laufenden Jahr optieren, die Umsatzsteuer entsprechend korrigieren und den Überschuss ans Finanzamt abführen.

Stalbolds Tipp: Schweinehalter sollten fortlaufend die Zahl der verkauften Tiere und die damit erzielten Vieheinheiten überwachen, um rechtzeitig reagieren zu können. sb