Schutz für Stromberger Pflaumen

Als „Stromberger Pflaumen“ dürfen künftig nur noch solche Früchte bezeichnet werden, die aus einem kleinen Gebiet um den Ortsteil Stromberg der Gemeinde Oelde im Münsterland stammen. Die Europäische Kommission veröffentlichte am vergangenen Freitag die Eintragung als geschützte Ursprungsbezeichnung (g.U.) im EU-Amtsblatt.

Der Schutz für die Stromberger Pflaumen tritt am 28. November in Kraft. Wie aus dem Antrag der Schutzgemeinschaft weiter hervorgeht, hat der Pflaumenanbau in Stromberg seit etwa 1790 Tradition. Die hügelige Landschaft mit schweren Böden, die über einen hohen Kalk- und Nährstoffgehalt sowie einen neu­tralen pH-Wert verfügen, gilt als ideale Nutzfläche für den Anbau von Pflaumenbäumen.

Bei der Stromberger Pflaume handelt es sich genau genommen um eine Hauszwetschge, eine sehr alte, mittelspäte Sorte der Zwetschge. Die Pflaumenunterart hat Enden mit deutlichen Spitzen, eine ins Dunkelblaue gehende Farbe und eine stark ausgeprägte Naht. Die volle Reife der Früchte ist Ende August bis Mitte September erreicht; das Fruchtfleisch lässt sich dann leicht vom Stein lösen. AgE