"Lex Wolf"

Schulze offen für Abschuss von Problemwölfen

Umweltministerin Svenja Schulze will die Kriterien für einen Abschuss von Wölfen herabsenken. Ein Wolf soll demnach bereits dann geschossen werden dürfen, wenn er "ernste landwirtschaftliche Schäden" verursacht.

Bundesumweltministerin Svenja Schulze will mit einer „Lex Wolf“ die Entnahme auffälliger Wölfe erleichtern. Gegenüber der "Bild am Sonntag" machte sich Schulze am vergangenen Wochenende für den Abschuss von Wölfen stark, wenn diese mehrfach Schutzzäune überwinden oder Menschen zu nahe kommen. Nach den Vorstellungen der Ministerin soll ein Wolf künftig bereits geschossen werden dürfen, wenn er „ernste landwirtschaftliche Schäden“ verursacht. Bislang war von "erheblichen Schäden" die Rede. Dies soll auch für Hobbyschäfer gelten. Vorgesehen ist außerdem ein Fütterungsverbot für Wölfe, um die Gewöhnung des Beutegreifers an Menschen zu verhindern. Ihr Ziel sei eine Änderung des Naturschutzgesetzes, so Schulze gegenüber der "Bild am Sonntag". Für die "Lex Wolf" fehle aber noch die Zustimmung der CDU, so Schulze weiter.

WWF: Einzelfallprüfung erforderlich

Die Umweltstiftung World Wide Fund For Nature (WWF) Deutschland lehnt Schulzes Vorstoß nicht rundweg ab, weist aber nachdrücklich darauf hin, dass es hierbei nicht um eine grundsätzliche Bejagung gehe, sondern um einzelne Wölfe, die trotz Herdenschutzmaßnahmen wiederholt problematisches Verhalten zeigen. Wichtig sei hierbei eine ehrliche und umfassende Einzelfallprüfung, betonte der WWF-Wildtierreferent Moritz Klose. Wichtiger als der Abschuss von Wölfen ist ihm zufolge ohnehin ein konsequenter und flächendeckender Herdenschutz. Zudem müsse endlich eine substantielle Unterstützung der extensiven Weidetierhaltung in Deutschland erfolgen, vom Wanderschäfer bis zum Bio-Rinderhalter, fordert Klose.

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